Die Japanische Enzephalitis (JE) ist eine Viruserkrankung, die durch den Stich infizierter blutsaugender Moskitos (Mücken) auf den Menschen übertragen wird. Die Mücken sind vor allem nachts aktiv, hauptsächlich kurz nach Sonnenuntergang und erneut nach Mitternacht, aber auch Übertragungen am Tag sind möglich. Die Erkrankung ist in weiten Teilen Asiens und des westlichen Pazifiks verbreitet.
Übertragung und Risikogebiete
Die Übertragung des Japanische Enzephalitis-Virus (JEV) erfolgt hauptsächlich von Tieren, insbesondere Hausschweinen und Wasservögeln, auf den Menschen. Entscheidend für eine Übertragung ist das Vorhandensein von Reservoirwirten (Schweine) und Brutstätten von Moskitos (Reisfelder). Die Risikogebiete umfassen gemäßigte, subtropische und tropische Regionen Asiens und die nördlichen Regionen Australiens. Aktuelle Verbreitungsgebiete erstrecken sich von China und Japan im Norden und Osten bis nach Indien und Pakistan im Westen bzw. bis zur Nordspitze Australiens im Süden. In den betroffenen Ländern gelten die tropischen Regionen als endemisch, während in Regionen mit subtropischem und gemäßigtem Klima ein epidemisches Auftreten beobachtet wird. In Europa wurde das Virus bisher nur bei Vögeln und Moskitos in Italien identifiziert, wobei dies keine lokale Viruszirkulation zur Folge hat.
In den vergangenen Jahren wurde in vielen asiatischen Ländern aufgrund der Zunahme von Schweinezuchten auch außerhalb des ländlichen Gebiets ein erhöhtes Infektionsrisiko in vorstädtischen Gebieten festgestellt.
Die Hauptsaison der Übertragung ist von Region zu Region unterschiedlich:
- In tropischen und subtropischen Gebieten hauptsächlich während der Regenzeit.
- In gemäßigten Regionen während des Sommers.
- In Japan dauert die JE-Saison von Juni/Juli bis Oktober/November.
- In Südkorea von Mai bis November.
- In Thailand und Vietnam von April bis Oktober.
Risikofaktoren
Risikofaktoren für eine JEV-Infektion sind:
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- Reisen während der Übertragungszeit
- Aufenthalt in ländlichen Gebieten
Symptome und Krankheitsverlauf
Die Inkubationszeit beträgt durchschnittlich 5 - 15 Tage. Die meisten Bewohner in endemischen Ländern infizieren sich bereits vor dem 15. Lebensjahr, erkranken dabei gar nicht oder leiden nur unter grippeähnlichen Allgemeinsymptomen.
Das Krankheitsbild ist vielfältig:
- Meist asymptomatisch (ca. 99 Prozent der Fälle) oder milde grippeähnliche Symptome.
- Neurologische Symptome: Enzephalitis, Meningismus (Auftreten mehrerer Symptome wie Nackensteifigkeit, Kopfschmerzen, Photophobie, Phonophobie, Übelkeit und Erbrechen), Verwirrtheit, Verhaltensänderungen, schlaffe Paresen (Lähmungen), parkinsonoide Bewegungsmuster, Krampfanfälle, Koma, Guillain-Barré-Syndrom.
Bei etwa einem Prozent der Infizierten verläuft die Krankheit jedoch schwer unter dem Krankheitsbild einer Gehirnentzündung (Enzephalitis). Bei 30 bis 50 Prozent der an Enzephalitis Erkrankten bleiben schwere neurologische Restschäden (Schädigungen des Nervensystems) zurück. Die Sterblichkeit liegt etwa bei 30 Prozent.
Die Prognose der symptomatischen Fälle:
- Bei 30 Prozent folgenlose Ausheilung.
- Bei 30 - 50 Prozent bleibende neurologische Folgeschäden wie z. B. motorische, kognitive und/oder sprachliche Defizite.
- Bei etwa 30 Prozent der Fälle: Tod.
Selbst bei lebenslang nachweisbaren Antikörpern ist ein lebenslanger Schutz nicht gesichert!
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Zu den Risikofaktoren für eine symptomatische Erkrankung und einen schweren Verlauf gehören z. B. höheres Alter, Schwangerschaft und fehlende Immunität, auch gegen andere Flaviviren.
Schutzmaßnahmen
Allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Mückenstichen, wie sie auch in Malaria-Gebieten empfohlen werden, senken das Infektionsrisiko. Grundsätzlich sollte auf eine Expositionsprophylaxe in Form eines konsequenten Mückenschutzes geachtet werden.
Impfung gegen Japanische Enzephalitis
In Deutschland steht ein Impfstoff zur Verfügung, der inaktivierte (abgetötete) Japanische-Enzephalitis-Viren enthält. Die Impfviren werden aus Zellkulturen gewonnen. Der JE-Impfstoff wird in der Regel in den Oberarmmuskel gespritzt. Der Impfstoff ist für Erwachsene, Jugendliche und auch für Kinder ab 2 Lebensmonaten zugelassen.
Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Injektionen in einem Mindestabstand von 4 Wochen, sie sollte mindestens 1 Woche vor einem möglichen Kontakt zu JE-Viren abgeschlossen sein.
Wichtiger Hinweis: Für den Impfstoff Ixario gegen Japanische Enzephalitis gab es einen Lieferengpass. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte bekannt gegeben, dass voraussichtlich bis zum 30. November ein Engpass besteht. Es gab „es keinen in Deutschland zugelassenen alternativen Impfstoff“. Eine Abfrage in regionalen Lieferapotheken konnte klären, ob trotz des offiziell deklarierten Lieferengpasses gegebenfalls regional noch Restbestände des Impfstoffs verfügbar sind. Bei Langzeitaufenthalten in Endemiegebieten kann „gegebenenfalls eine Impfung vor Ort erfolgen“.
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Die STIKO warnt davor, dass in Australien und in einigen Ländern in Asien - wie etwa in Indonesien, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Taiwan, Thailand, Singapore, Sri Lanka und Vietnam - auch ein Lebendimpfstoff vertrieben wird (ImoJEV). „Hier sind die üblichen Kontraindikationen für Lebendimpfstoffe zu beachten“, so die STIKO.
Seit April 2009 ist ein Impfstoff in der Europäischen Union und seit Sommer 2010 auch in der Schweiz zugelassen. Er enthält komplette, abgetötete Japanische-Enzephalitis-Viren zur i.m. Injektion. Für Patienten ab 3 Jahre besteht das Impfschema aus 2 Dosen (je 0,5 ml) im Abstand von 4 Wochen. Eine Auffrischimpfung (dritte Dosis) sollte innerhalb von 12-24 Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen Personen, die dem Risiko einer JE-Infektion dauerhaft ausgesetzt sind (Labormitarbeiter oder Personen, die sich langfristig in einem Endemiegebiet aufhalten), sollten eine Auffrischimpfung 12 Monate nach der empfohlenen Grundimmunisierung erhalten. Falls erneutes Expositionsrisiko besteht ist eine weitere Auffrischimpfung nach 10 Jahren zu bedenken. Für die Altersklasse 2 Monate bis 3 Jahre bitte die FI beachten.
Passagere, leichte lokale und systemische Erscheinungen (und somit mögliche Nebenwirkungen der Impfung) wie Kopfschmerzen und Temperaturerhöhung sind in den ersten Tagen nach den Impfungen relativ häufig (ca. 20 %), ohne weitere Zunahme bei den nachfolgenden Impfdosen. In der Schwangerschaft besteht keine ausreichende Erfahrung, so dass eine individuelle Risikoabwägung stattfinden muss.
Vier Wochen nach der 2. Impfdosis betrug die Serokonversionsrate in den Zulassungsstudien 96,4 % (bei Personen ab 65 Jahren jedoch nur ca. 65%), nach 6 Monaten waren es noch ca. 95 % und nach 12 Monaten 83 %. Die Schutzdauer ist noch nicht bekannt, die Ergebnisse von Studien zur Bestimmung des Zeitpunkts und der Wirkung weiterer Auffrischimpfungen müssen abgewartet werden.
Weitere wichtige Informationen für Reisende nach Japan
Neben dem Schutz vor Japanischer Enzephalitis sollten Reisende nach Japan auch andere gesundheitliche und sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigen:
Allgemeine Sicherheit
Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Die Kriminalitätsrate ist niedrig, jedoch kommt es in größeren Städten und an touristischen Orten zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. Betrügereien, Raub und sexuelle Übergriffe, oft in Verbindung mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln oder Drogen, kommen allerdings in von Touristen frequentierten Ausgehvierteln von Tokyo vor. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf.
Naturkatastrophen
Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde und besitzt zahlreiche aktive Vulkane. Bitte verfolgen Sie die relevante Nachrichtenlage und beachten die Verhaltenshinweise seitens lokaler Behörden bzw. Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für die Vulkane Sakurajima, Kuchinoerabu, Iojima, Mont Aso und Suwanosejima in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane in der Präfektur Gunma nordöstlich von Tokyo gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen. Zuletzt warfen die Vulkane Aso und Sakurajima Aschewolken aus. Süd- und Westjapan werden im Spätsommer häufig von Taifunen heimgesucht. Schneestürme können in West-Honshu und Hokkaido von Dezember bis März auftreten. Halten Sie sich über die Wetterlage und Unwetterwarnungen informiert, z.B. Informieren Sie sich über regionale Warnhinweise, z.B. Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. Leisten Sie den Anweisungen der japanischen Behörden zu Sperrzonen um Vulkane etc. Bären können sich auf der Suche nach Nahrung auch in bewohnten Gegenden und Ortschaften sowie an Landstraßen aufhalten. Informieren Sie sich zu Verhaltenshinweisen bei Bärenkontakt.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen sind sehr gut. Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge. In Japan herrscht Linksverkehr. Der Verkehr ist meist stockend. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausländische Reisende wird ein vergünstigter Japan Express Pass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten ermöglicht. Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische Übersetzung. Übersetzungen können in Japan direkt an einem der zahlreichen International Service Counter der Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden (gegen Gebühr). Es werden auch Übersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V.
Sonstige Hinweise
Mit Beginn der offiziellen Wandersaison wurde aus Sicherheits- und Umweltschutzgründen die Zahl der Wanderer zum Gipfel des Bergs Fuji erstmals begrenzt. Dies gilt vorerst nur für die Hauptroute zum Gipfel („Yoshida Trail“), die nur noch von max. 4.000 Besuchern/Tag begangen werden darf. In Japan sind gleichgeschlechtliche sexuelle Aktivitäten legal; gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften sind hingegen gesetzlich nicht möglich. In einigen Landesteilen werden dennoch inzwischen Ersatzbescheinigungen für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt. Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy“ und MDMA, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Es kommt häufig zu Festnahmen und anschließenden Verurteilungen zu Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren. Die japanischen Strafverfolgungsbehörden ahnden auch den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen. Das japanische und das deutsche Familienrecht unterscheiden sich. So sieht das japanische Recht, z.B. nach einer Trennung der Eltern, kein gemeinsames Sorgerecht für gemeinsame Kinder vor. Bei Kindesentziehungen nach Japan kann mit einer Rückführung der entzogenen Kinder nur gerechnet werden, wenn der entziehende Elternteil zustimmt. In Japan ist zwar das Haager Kindesentziehungsübereinkommen (HKÜ) anwendbar, es wird jedoch von Japan nur unzureichend umgesetzt. Landeswährung ist der Yen (JPY). Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten.
Einreisebestimmungen
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Die Anmeldung über Visit Japan Web (vor dem Check-in) ist nicht mehr notwendig, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen. Fluggesellschaften haben ggf. Reisen Sie nicht mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Pass nach Japan. Es besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass die Meldung des Wiederauffindens den japanischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Manche Fluggesellschaften verweigern die Beförderung, wenn kein Rück- oder Weiterflugticket innerhalb von 90 Tagen oder ein Visum nachgewiesen werden kann. Bitte erkundigen Sie sich ggf. Die Aneinanderreihung mehrerer visumsfreier Kurzaufenthalte zur Umgehung der Regelungen für längere Aufenthalte ist nicht zulässig. Einen Sonderfall des längeren und Arbeitsaufenthaltes bildet der Ferienarbeitsaufenthalt für junge Deutsche (einjähriger Ferienaufenthalt in Japan mit der Möglichkeit des Hinzuverdienstes durch Arbeit). Die vorherige Erteilung eines sogenannten Working-Holiday-Visums durch die japanische Auslandsvertretung ist erforderlich. In Japan besteht Passzwang. Ausländer, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausländer, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausländer, die ohne Ausweis angetroffen werden, können verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Beachten Sie ggf.
Zollbestimmungen
Der japanische Zoll stellt Informationen zu den in Japan geltenden Zollbestimmungen zur Verfügung. Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen, die zunehmend schärfer kontrolliert werden, siehe MAFF.go.jp. Bei Hunden und Katzen stellt Japan strenge Anforderungen an den Nachweis der Immunität gegen Tollwut. Anerkannt werden nur Impfungen, die nach der Kennzeichnung des Tieres mit einem Mikrochip (ISO 11784 und 11785) durchgeführt wurden. Nach Verabreichung zweier Impfungen im Mindestabstand von 30 Tagen muss der Bluttest eines zertifizierten Labors eingeholt werden. Mit dem Tag der Blutabnahme beginnt eine Wartefrist von 180 Tagen. Erst danach ist die Einfuhr des Tieres möglich. Bei der Einfuhr von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, ist ein Tiergesundheitszeugnis eines Tierarztes (amtsärztlich beglaubigt und von einer japanischen Auslandsvertretung legalisiert) vorzulegen. Bei Hunden, Katzen, Frettchen und evtl. Zur heißen Sommerzeit können die Fluggesellschaften sich gegen eine Mitnahme von Tieren entscheiden.
Gesundheitliche Hinweise
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Japan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch. Obwohl in den großen Städten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen Ärzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden können, kann die Kommunikation mit anderen Ärzten ausgesprochen schwierig sein. Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B.
Terrorismus
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen.
Medizinische Hinweise
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind.
Artenschutz
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können.
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