Schlaganfall und Arbeitsunfähigkeit: Dauer, Folgen und Unterstützung

Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Ereignis, das das Leben von Betroffenen und Angehörigen nachhaltig verändern kann. Plötzliche neurologische Symptome wie Taubheitsgefühle oder Sprachstörungen sind Anzeichen für eine Schädigung von Teilen des Gehirns, die eine schnelle Behandlung erfordert. Dieser Artikel beleuchtet die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach einem Schlaganfall, die vielfältigen Folgen, die Unterstützungsmöglichkeiten und gibt Hinweise für Betroffene und Angehörige.

Was ist ein Schlaganfall?

Ein Schlaganfall, auch Apoplex genannt, ist ein medizinischer Notfall, der durch eine Durchblutungsstörung im Gehirn verursacht wird. Diese Störung führt zu einem Mangel an Sauerstoff und Nährstoffen, was zum Absterben von Nervenzellen und somit zu Ausfallerscheinungen führt. Man unterscheidet zwei Hauptursachen:

  • Hirninfarkt (ischämischer Schlaganfall): Hierbei wird ein Blutgefäß durch ein Blutgerinnsel verlegt, was die Durchblutung behindert.
  • Hirnblutung (hämorrhagischer Infarkt): Diese entsteht meist durch hohen Blutdruck, veränderte Gefäßwände oder Gefäßmissbildungen und kann das Gehirngewebe schädigen.

Folgen eines Schlaganfalls

Die Folgen eines Schlaganfalls sind vielfältig und hängen davon ab, welche Bereiche des Gehirns betroffen sind und in welchem Ausmaß. Da im Gehirn Informationen aus dem gesamten Körper zusammenlaufen und verschiedene Hirnregionen auf unterschiedliche Aufgaben spezialisiert sind, können die Auswirkungen sehr unterschiedlich sein. Zu den häufigsten Symptomen gehören:

  • Lähmungen
  • Verkrampfte Muskulatur (Spastiken)
  • Bewegungs- und Empfindungsstörungen
  • Sprach- und Schluckstörungen
  • Sehstörungen
  • Bewusstseinsstörungen und Schwindel
  • Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen
  • Antriebslosigkeit

Auch "kleine Schlaganfälle", bei denen die Symptome nur vorübergehend auftreten, oder "stumme Schlaganfälle", bei denen klassische Symptome fehlen, sind ernstzunehmende Warnzeichen und bedürfen umgehender Behandlung.

Langzeitfolgen und Rehabilitation

Viele Betroffene klagen in den ersten Wochen und Monaten nach einem Schlaganfall über Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit, anhaltende Lähmungen oder andere Einschränkungen. Abgestorbene Nervenzellen können nicht nachwachsen, wodurch Symptome dauerhaft bestehen bleiben können. Das Gehirn ist jedoch in der Lage, sich bis zu einem gewissen Grad anzupassen und Ausfallerscheinungen auszugleichen.

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Gezielte Rehabilitationsprogramme mit Krankengymnastik, Ergotherapie und Sprachtherapie spielen eine entscheidende Rolle bei der Regeneration. Ziel ist es, die Vermeidung einer Behinderung, ein selbstbestimmtes Leben, die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit („Reha vor Rente!“) und die Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit („Reha vor Pflege!“). In den verschiedenen Phasen und Formen der Rehabilitation erlernen die Patienten verloren gegangene Fähigkeiten mithilfe von Krankengymnasten (Physiotherapie), Logopäden (Sprach- und Sprechtherapie), Ergotherapeuten (alltagspraktisches Handeln), Neuropsychologen, Kunst- und Musiktherapeuten Schritt für Schritt wieder neu. Dabei erhalten sie Unterstützung durch die Versorgung mit Hilfsmitteln sowie Beratung zu berufsfördernden und Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Dauer der Arbeitsunfähigkeit und Rückkehr in den Beruf

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach einem Schlaganfall ist individuell verschieden und hängt von der Schwere der Erkrankung und dem Verlauf der Rehabilitation ab. Etwa ein Viertel der Betroffenen bleibt dauerhaft arbeitsunfähig, während andere nach einer gewissen Zeit in den Beruf zurückkehren können. Manchmal ist ein Wechsel der beruflichen Tätigkeit erforderlich.

Die Krankenhausbehandlung nach einem Schlaganfall dauert ca. 7 bis 10 Tage. Im Anschluss folgt je nach Bedarf eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme. Für Rehabilitationsmaßnahmen im Bereich der Krankenhausbehandlung sind die Krankenkassen zuständig.

Finanzielle Unterstützung während der Arbeitsunfähigkeit:

  • Entgeltfortzahlung: In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Krankengeld: Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld (70 % des Bruttoverdienstes, max. 90 % vom Netto) für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
  • Übergangsgeld: Während der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie bei der stufenweisen Wiedereingliederung zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld.

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell):

Schon während der Krankschreibung ist eine stufenweise Wiedereingliederung als eine Maßnahme der Medizinischen Rehabilitation (sog. Hamburger Modell) möglich [7]. Damit können arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung herangeführt und so der Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtert werden. Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig vom individuellen gesundheitlichen Zustand. Sie kann bis zu sechs Monate beanspruchen, dauert in der Regel aber vier bis sechs Wochen. Ansprechpartner für das Hamburger Modell sind die Krankenkassen, die Agentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger oder Rentenversicherungsträger, die Sozialberatung der Reha-Klinik, der behandelnde Arzt und der Arbeitgeber.

Berufliche Rehabilitation:

Die berufliche Rehabilitation ist eine Leistung der Rentenversicherung, welche es den Betroffenen ermöglichen soll, wieder am Berufsleben teilzunehmen. Die Leistungen kommen in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund der Folgen des Schlaganfalls den erlernten Beruf nicht mehr ausführen kann. Es gibt in jedem Bundesland Reha-Berater, welche Betroffenen und Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Es gibt verschiedene Optionen für den Weg zurück in den bisherigen Beruf (z. B. Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit dem Arbeitgeber, Reha-Begleiter, individuelles Coaching, Beteiligung eines Betreuungsnetzwerks). Oder der Betroffene entscheidet sich für eine berufliche Neuorientierung (z. B. mittels Umschulung, (erneuter) Ausbildung, (Zweit-)Studiums). Zudem gibt es auch Möglichkeiten des Wiedereinstiegs mit einer Schwerbehinderung je nach Art und Schwere der Einschränkung.

Erwerbsminderungsrente

Wenn Betroffene nach einem Schlaganfall dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, dann haben sie möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Rehabilitation nicht oder nicht ausreichend geholfen hat.

  • Teilweise Erwerbsminderung: Bei einer Erwerbsfähigkeit von mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag besteht die Möglichkeit, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu beantragen.
  • Volle Erwerbsminderung: Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Schwerbehindertenausweis

Falls der Betroffene durch einen Schlaganfall eine dauerhafte Behinderung erlitten hat, kann er einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Einen Schwerbehindertenausweis bekommen Menschen, bei denen der Schlaganfall zu einer mittleren oder schweren Leistungsbeeinträchtigung geführt hat. Es ist zu bedenken, dass je nach Bundesland ein anderes Amt für den Antrag zuständig ist. Schwerbehinderte haben das Recht auf einen Nachteilsausgleich. Durch den Nachteilsausgleich genießen Schwerbehinderte beispielsweise einen Kündigungsschutz und haben das Anrecht auf zusätzliche Urlaubstage. Zudem bringt ein Schwerbehindertenausweis Steuervorteile und ermäßigte Preise z. B.

Faktoren, die den Verlauf beeinflussen

Mehrere Faktoren beeinflussen den Ausgang und die Langzeitfolgen eines Schlaganfalls:

  • Ausmaß der betroffenen Hirnregion: Kleine Infarkte sind günstiger als größere Defekte.
  • Schnelle und spezialisierte Hilfe: Ein Schlaganfall muss so schnell wie möglich therapiert werden. Betroffene, die in spezialisierten Zentren ("Stroke Units") behandelt werden, haben bessere Überlebens- und Heilungschancen.
  • Alter: Je jünger die betroffene Person, desto besser die Heilungschancen.
  • Zustand nach dem Schlaganfall: Personen, die sich direkt nach der Erkrankung in einem guten geistigen und körperlichen Zustand befinden, haben auch längerfristig bessere Aussichten.
  • Unterstützung durch Angehörige: Angehörige, die bei der Therapie und Bewältigung des Alltags helfen, unterstützen eine positive Entwicklung der Genesung.
  • Therapietreue: Wer sich an die Empfehlungen der Ärztin oder des Arztes hält und Folgetermine konsequent wahrnimmt, hat eine bessere Prognose.
  • Gesunder Lebensstil: Risikofaktoren wie Rauchen, Bewegungsmangel oder weitere Erkrankungen, etwa Diabetes mellitus oder Bluthochdruck, beeinflussen die Lebenserwartung nach einem Schlaganfall.

Psychische Folgen und Unterstützung

Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Erlebnis, das erhebliche Folgen für die Psyche haben kann. Ängste, Niedergeschlagenheit und Depressionen sind häufige Begleiterscheinungen. Es ist ratsam, sich gegebenenfalls psychologische Hilfe zu suchen, um diese Probleme zu bewältigen.

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Leben nach dem Schlaganfall gestalten

Die Diagnose Schlaganfall bedeutet für viele Betroffene, dass sich eine Menge in ihrem Leben ändert. Für manche Betroffene sind schon einfachste Dinge wie sich anzukleiden oder selbstständig zu essen auch mit abgeschlossener Reha weiterhin schwierig oder gar unmöglich. Da gilt es, die persönliche Umgebung an die neuen Bedingungen anzupassen, beispielsweise indem man den Wohnraum behindertengerecht umgestaltet oder pflegerische Hilfe in Anspruch nimmt. Oft kommen diese Aufgaben den Angehörigen zu, die dadurch ebenso betroffen sind wie der Schlaganfall-Patient selbst und entsprechende Unterstützung benötigen.

Je nach Ausmaß der Erkrankung und Verlauf der Therapie sind manchmal auch nur vereinzelte Fähigkeiten wie das Auto- oder Radfahren eine gewisse Zeit lang beeinträchtigt. Hier gilt es, diese wieder zu trainieren und Sicherheit darin zu gewinnen. Aber auch wenn Sie möglicherweise nicht stark eingeschränkt sind, braucht es immer etwas Zeit, bis sich der gewohnte Alltag wieder einstellt.

Schlaganfall und Autofahren

Nach einem Schlaganfall ist die Fahrtüchtigkeit in gewisser Hinsicht zweifach beeinträchtigt: Es besteht die Gefahr eines erneuten Schlaganfalls und die Leistungsfähigkeit kann durch die Folgen des Schlaganfalls vermindert sein. Der Gesetzgeber verlangt Eigenverantwortung von allen Menschen mit Führerschein. Betroffene müssen sich von ihrem behandelnden Arzt beraten lassen und gegebenenfalls die zuständige Behörde (Führerscheinstelle) informieren und ein fachärztliches Gutachten einreichen. In manchen Fällen ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder ein Fahr-Test erforderlich.

Tipps für Angehörige

Die Folgen eines Schlaganfalls betreffen nicht nur die Patienten selbst, sondern auch die Menschen, die deren Leben teilen. Die Angehörigen benötigen meist viel Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen. Außerdem ist es oft notwendig, dass sie ihr eigenes Leben komplett umkrempeln, um bei der Versorgung des Patienten zu helfen.

Wichtige Aspekte im Umgang mit Betroffenen:

  • Treffen Sie als Angehöriger keine Entscheidungen über den Kopf des Betroffenen hinweg.
  • Widerstehen Sie der Versuchung, den Betroffenen zu sehr zu bemuttern oder ihm jeden Handschlag abzunehmen.
  • Stärken Sie Selbstvertrauen und Lebensfreude durch gemeinsame Unternehmungen und Treffen mit Freunden.
  • Seien Sie geduldig und nachsichtig.

Wo gibt es Hilfe und Unterstützung?

Sowohl die Krankenkassen beziehungsweise Krankenversicherungen als auch Pflegedienste, Sozialämter und Selbsthilfegruppen sowie Gesundheits- und Behinderten-Organisationen stehen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Schlaganfall-Patienten und deren Angehörige bei der Versorgung.

Weitere hilfreiche Adressen:

  • Deutsche Schlaganfall-Hilfe: www.schlaganfall-hilfe.de
  • Pflegestützpunkte: Bieten kostenlose Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und Kursen zur Pflege nach einem Schlaganfall.
  • Sozialdienste der Krankenhäuser und Reha-Kliniken
  • Sozialverbände (z.B. Caritas, AWO)

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