Die stationäre neurologische Rehabilitation ist eine spezialisierte Form der medizinischen Rehabilitation, die sich auf die Behandlung von Patienten mit Erkrankungen oder Störungen des peripheren oder zentralen Nervensystems konzentriert. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern, indem verloren gegangene Fähigkeiten wiedererlangt oder verbessert werden.
Bedeutung der neurologischen Reha
Nach neurologischen Akutereignissen wie Schlaganfällen oder Hirnblutungen, bei chronischen neurologischen Erkrankungen wie Polyneuropathie oder Morbus Parkinson oder nach Hirntumoren können Betroffene Kompetenzen in Bereichen wie Bewegung, Kommunikation, Körperpflege und Kognition verlieren. Da diese Fähigkeiten für eine selbstständige und selbstbestimmte Teilhabe am Leben essenziell sind, ist die neurologische Rehabilitation von großer Bedeutung. Aufgrund der steigenden Patientenzahlen und der Fortschritte in den Therapieverfahren gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen ist eine Reha sinnvoll, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Alltagskompetenz zurückzuerlangen.
Therapieansätze und Ziele
Jede Therapie im Rahmen einer neurologischen Rehabilitation, ob ambulant oder stationär, wird direkt auf die Bedürfnisse und Einschränkungen der Patienten angepasst. Der Patientenkontakt mit offener Kommunikation der Wünsche und Sorgen der Patienten sowie der realisierbaren Möglichkeiten und Ziele der Therapeuten hat höchste Priorität, um frühzeitig ein gemeinsames Therapieziel festzulegen. Angehörige werden oft in die Therapieplanung einbezogen, um das soziale Umfeld der Betroffenen bestmöglich zu erfassen und zu unterstützen.
Vor Therapiebeginn erfolgt eine gezielte neurologische Diagnostik, um die Defizite der Patienten exakt zu erfassen. Der Therapieplan setzt sich in der Regel aus Elementen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und weiteren individuellen Anwendungen wie Tanz-, Musik- oder Kunsttherapie zusammen. Auch die Förderung des Gesundheits- und Körperbewusstseins ist wichtig. Es gibt verschiedene Therapiekonzepte, wie das Bobath-Konzept, Proproceptive Neuromuskuläre Facilitation (PNF), Laufbandtraining, neuromuskuläre Elektrostimulation (NMES) oder geräteunterstützte motorische Rehabilitation. Da neurologische Erkrankungen oft schwerwiegende Einschränkungen bedeuten, ist auch die psychotherapeutische Betreuung ein zentraler Baustein. Die Therapien erfolgen je nach Bedarf einzeln oder in Gruppen.
Zentrale Ziele der neurologischen Rehabilitationsmaßnahmen sind unter anderem die passive und aktive Mobilisierung, das Fördern von Sensorik und Motorik, der Sinneswahrnehmungen sowie der Schluck-, Sprech- und Schreibfähigkeiten.
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Phasen der neurologischen Rehabilitation
Die neurologische Rehabilitation lässt sich in sechs Phasen von A bis F einteilen, die sich in Ausgangszustand, Ziel und Maßnahmen unterscheiden. Nicht alle Betroffenen durchlaufen jede Phase. Nach Abschluss jeder Phase erfolgt eine Evaluation, die über die nächste Phase entscheidet. Phasen können auch übersprungen werden. Die Dauer der einzelnen Phasen ist klinik- und patientenabhängig und beträgt in der Regel wenige Wochen bis einige Monate.
- Phase A: Akutbehandlung: Akutversorgung, Diagnostik und Therapie erfolgen in einer Klinik, oft auf der Intensivstation. Rehabilitationsmaßnahmen können bereits begonnen werden.
- Phase B: Frührehabilitation: Rehabilitation von noch bewusstlosen oder bewusstseinsgestörten Patienten, die weiterhin intensivmedizinische Behandlung benötigen. Hauptziel ist die Besserung des Bewusstseinszustandes.
- Phase C: Weiterführende Rehabilitation: Hoher Pflegebedarf besteht weiterhin, aber der Patient kann aktiv an Therapien teilnehmen. Ziel ist die Frühmobilisierung bis in den Stand und die Verbesserung von Fähigkeiten, die für eine selbstständige Lebensführung notwendig sind.
- Phase D: Medizinische Rehabilitation: Nach erfolgreicher Frühmobilisierung soll die medizinische Rehabilitation den Patienten wieder in die Lage versetzen, sich im Alltag vollständig selbst zu versorgen.
- Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation: Durch Lehrgänge, Arbeitstherapie, Anpassungsmaßnahmen und gegebenenfalls eine Umschulung soll der Patient wieder beruflich bzw. schulisch integriert und erwerbsfähig werden.
- Phase F: Aktivierende Langzeitpflege: Bei Störungen des Bewusstseins oder schweren geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die ein selbstständiges Leben unmöglich machen, kann der Patient in einer Langzeitpflegeeinrichtung untergebracht werden, wo er die nötige Versorgung erhält.
Voraussetzungen und Kostenübernahme
Eine neurologische Rehabilitation muss im Voraus bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden. Der behandelnde Arzt muss die Notwendigkeit einer Rehabilitationsbehandlung feststellen und diese in einem Bericht begründen, der dem Reha-Antrag beigelegt wird. Der Kostenträger entscheidet über die Genehmigung. Sozialdienste von Kliniken und Ansprechstellen für Rehabilitation bieten Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung.
Die Kosten einer neurologischen Reha sind von Erkrankung, Pflegebedürftigkeit und den angewandten Therapien abhängig und betragen pro Tag etwa 100 bis 500 Euro. Sie werden meist von den Krankenkassen getragen, wobei der Versicherte in der Regel im ersten Monat täglich 10 Euro zuzahlen muss. In einigen Fällen sind andere Kostenträger zuständig:
- Rentenversicherungsträger bzw. Agentur für Arbeit, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und durch die Reha verbessert werden kann.
- Unfallversicherungsträger bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Versorgungsämter bei Anspruch auf soziale Entschädigung.
- Eingliederungshilfe-Träger bzw. Jugendämter, wenn kein anderer Träger vorrangig zuständig ist und die Voraussetzungen für Eingliederungshilfe erfüllt sind.
Auswahl der Rehaklinik
Die Zuweisung in die stationäre neurologische Intensiv-Frührehabilitation (Phase A), die Frührehabilitation (Phase B) und die weiterführende Rehabilitation (Phase C) erfolgt durch Akut-Krankenhäuser oder niedergelassene Ärzte. Die Kliniken haben Verträge mit allen gängigen Kostenträgern (gesetzliche und private Krankenversicherungen, Beihilfe, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungen), sodass die Aufnahme für nahezu alle Patienten möglich ist. Eine Behandlung ist auch als Selbstzahler möglich.
Das Sozialgesetzbuch IX sichert Ihnen nach §8 ein Wunsch- und Wahlrecht zu, wonach der Kostenträger Ihre Vorschläge berücksichtigen muss. Reichen Sie hierfür bei der Antragstellung den ergänzenden Antrag auf Ihre Wunschklinik ein.
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Beispiele für Rehakliniken
- AUGUST-BIER-KLINIK: Diese Klinik in Bad Malente, Schleswig-Holstein, bietet medizinisch-therapeutische Leistungen und eine komfortable Ausstattung für neurologische Akut- und Rehabilitationspatienten. Professionalität und interdisziplinäre Zusammenarbeit gepaart mit empathischer Betreuung zeichnen das Behandlungsteam aus.
- Rehaklinik Klausenbach: Die Fachklinik für Neurologie und Orthopädie in Nordrach begleitet Patienten mit medizinischem und psychologischem Rat und führt stationäre Heilbehandlungen und Anschlussheilbehandlungen durch, um die Reintegration in das gesellschaftliche und berufliche Leben zu ermöglichen.
- Schlossklinik dem Gesundheitszentrum Federsee angeschlossen: Hier können Sie Ruhe finden und Kraft schöpfen.
- Klinik am Rosengarten: Diese Fachklinik in Bad Oeynhausen ist spezialisiert auf neurologische und orthopädische Rehabilitation, Frührehabilitation und Ganzheitliche Unfallnachsorge (GUN).
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