Parkinson-Syndrom durch Pestizide: Anerkennung als Berufskrankheit in der Landwirtschaft

Die Anerkennung des "Parkinson-Syndroms durch Pestizide" als Berufskrankheit ist ein wichtiger Schritt für Landwirte und andere Berufsgruppen, die regelmäßig mit Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen. Nach jahrelangen Forderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe, Voraussetzungen und Konsequenzen dieser Entscheidung.

Hintergrund und Entwicklung

Das Parkinson-Syndrom bei Landwirten, das durch den Umgang mit Pestiziden ausgelöst wird, ist seit langem ein Thema in der Arbeitsmedizin und im Sozialrecht. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Landwirte, die regelmäßig mit Spritzmitteln arbeiten, ein höheres Risiko haben, an Parkinson zu erkranken. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Italien gilt Parkinson bereits seit vielen Jahren als Berufskrankheit.

Deutschland hat sich mit der Anerkennung Zeit gelassen. Laut Prof. Thomas Kraus, dem Vorsitzenden des ÄSVB, liegt dies an unterschiedlichen Definitionen von Berufskrankheiten und höheren sozialrechtlichen Hürden in Deutschland. Zudem arbeitet der Sachverständigenbeirat ehrenamtlich, was den Prozess verzögert.

Die Anerkennung als Berufskrankheit

Im März 2024 veröffentlichte der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) seine wissenschaftliche Empfehlung, das "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Diese Empfehlung basiert auf der Erkenntnis, dass ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Belastung durch Pestizide und der Entstehung von Parkinson besteht.

Die offizielle Bezeichnung der Berufskrankheit lautet "Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide". Das Bundesarbeitsministerium muss die Aufnahme noch in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung vollziehen, was aber als Formsache gilt.

Lesen Sie auch: Beurteilungsmethoden im Detail

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßte die Entscheidung und betonte, dass Betroffene nun Anspruch auf Unterstützung und gegebenenfalls Entschädigung haben.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Damit ein Parkinson-Syndrom als Berufskrankheit anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Laut Prof. Kraus ist das Kriterium einer Berufskrankheit bei einer gesicherten Diagnose Parkinson erfüllt, wenn Landwirte mindestens 100 Anwendungstage im Berufsleben Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln hatten.

Die Landwirte müssen nachweisen, dass sie mindestens 100 Tage ihres Berufslebens mit Spritzmitteln in Berührung gekommen sind und dass sie ein primäres Parkinson-Syndrom haben. Der Nachweis des primären Parkinson-Syndroms kann kompliziert sein. Neurologe Christian Lechner empfiehlt betroffenen Landwirten daher, sich an neurologische Fachleute mit entsprechender Expertise zu wenden. Er betont, dass immer ein Kernspintomogramm vom Kopf erforderlich sei und Stoffwechseluntersuchungen helfen könnten, die Diagnose einzugrenzen.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Mit der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit haben betroffene Landwirte Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (SVLFG). Diese Leistungen können vielfältig sein und reichen von der medizinischen Versorgung bis hin zu Geldleistungen.

Konkret bedeutet dies:

Lesen Sie auch: Epilepsie: GdB-Überblick

  • Umfassendere medizinische Versorgung: Die Betroffenen erhalten eine bessere medizinische Betreuung, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
  • Möglichkeiten lebenslanger Rentenzahlung: Wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund der Parkinson-Erkrankung gemindert ist, können Rentenzahlungen geleistet werden. Die Zahlung orientiert sich am letzten Jahresbruttoverdienst des Beschäftigten.
  • Leistungen zur Rehabilitation: Die Versicherung kann Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung ergreifen, um den Betroffenen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern.

Die SVLFG übernimmt die Kosten für die notwendigen Leistungen. Die Kosten für die Behandlung eines anerkannten Falls einer Parkinson-Berufserkrankung schätzt die SVLFG auf jährlich 30.000 Euro. Die SVLFG geht von Gesamtkosten in Höhe von 300 bis 400 Millionen Euro in den nächsten drei bis vier Jahren aus.

Ablauf der Antragstellung

Wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine Berufskrankheit vorliegt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Arzt aufsuchen: Gehen Sie zu Ihrem Haus-, Betriebs- oder Facharzt. Er klärt die Symptome ab und nimmt eine erste Einschätzung zu den möglichen Krankheitsursachen vor.
  2. Verdachtsanzeige: Bei dem Verdacht auf eine Berufskrankheit meldet der Arzt dies der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mit einer Verdachtsanzeige.
  3. Prüfung durch die Versicherung: Die Versicherung prüft, ob die Erkrankung durch die Arbeit verursacht wurde. Dazu betrachtet sie Ihre Krankengeschichte und die Bedingungen am Arbeitsplatz. Es kann ein fachärztliches Gutachten durch unabhängige Sachverständige nötig sein.
  4. Information über das Ergebnis: Über das Ergebnis werden Sie von der Berufsgenossenschaft informiert.

Wer nicht bei der LKK krankenversichert ist, dem steht ein Anzeigeformular unter www.svlfg.de/formular-berufskrankheiten-anzeige zur Verfügung. Alternativ kann der behandelnde Arzt die Meldung direkt bei der SVLFG vornehmen.

Kritik und Herausforderungen

Trotz der positiven Entwicklung gibt es auch Kritik und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit.

  • Lange Bearbeitungszeiten: Wegen der zu erwartenden hohen Anzahl von zu prüfenden Verdachtsfällen ist davon auszugehen, dass die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Die SVLFG bittet daher um Geduld.
  • Komplizierter Nachweis: Der Nachweis des primären Parkinson-Syndroms und des Zusammenhangs mit der Pestizidbelastung kann kompliziert sein.
  • Befürchtete Kostenlawine: Die Berufsgenossenschaft fürchtet eine Kostenlawine auf sich zukommen.

PAN Germany kritisiert, dass das Verfahren der Anerkennung von Berufskrankheiten erhebliche Defizite aufweist. Der Sachverständigenbeirat habe es langjährig versäumt, eine Bewertung des Wissenstands um die Verursachung von Krankheiten durch Pestizide bei Landwirt*innen vorzunehmen.

Lesen Sie auch: Leitlinien zur Notfallbehandlung von Epilepsie

Prävention und Schutzmaßnahmen

Die Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit sollte auch zu verstärkten Präventionsanstrengungen führen. Arbeitsmedizinerin Monika Rieger fordert bessere Informationen zum Schutz vor Pestiziden. Sie wünscht sich, dass Landwirten besser erklärt wird, dass der Schutz deren Gesundheit dient und nicht nur wegen der Anwendungsbestimmungen eingehalten werden müsse.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es eine klare Hierarchie von Maßnahmen:

  1. Reduktion des Pestizideinsatzes: Zuerst muss geprüft werden, ob auch mit weniger Pestiziden gearbeitet werden kann.
  2. Technische Maßnahmen: Danach kommen technische Maßnahmen, wie etwa dichte Traktorkabinen.
  3. Organisatorische Maßnahmen: Organisatorisch muss für Unterweisungen gesorgt werden, etwa den Sachkundenachweis Pflanzenschutz, der auch jetzt schon verpflichtend ist.
  4. Persönlicher Schutz: Am Ende gibt es noch den persönlichen Schutz, beispielsweise durch Schutzkleidung.

Prof. Kraus betont, dass es wichtig ist, sich persönlich zu schützen, um das Erkrankungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Dies beinhaltet vor allem den Schutz der Haut und Atemwege. Er rät, so wenige Pestizide wie möglich einzusetzen.

tags: #urteile #parkinson #berufskrankheit #landwirt