Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die vielfältige Symptome und Beeinträchtigungen verursachen kann. Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) ist für Betroffene von großer Bedeutung, da er den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen und Unterstützungsleistungen ermöglicht. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den GdB bei MS, die Antragstellung, relevante Merkzeichen und die Rolle des Sozialverbands VdK.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt den Schweregrad einer Krankheit oder Behinderung. Dazu zählen alle körperlichen, psychischen, kognitiven oder Sinnesbeeinträchtigungen, die länger als sechs Monate zu Einschränkungen führen. Der GdB wird auf einer Skala von 10 bis 100 in Zehnerschritten angegeben, wobei 100 den schwersten Grad der Behinderung darstellt. Der GdB wird oft bei Anträgen auf bestimmte Sozialleistungen wie Schwerbehindertenausweise, Rente oder Eingliederungshilfen herangezogen. Menschen mit einem höheren GdB haben in der Regel mehr Ansprüche auf Unterstützung und soziale Leistungen.
Wichtig zu beachten ist, dass der GdB keine Prozentangabe ist. Er dient als Maßstab für die Beeinträchtigungen, die eine Person aufgrund ihrer Erkrankung erfährt.
Der GdB bei Multipler Sklerose
Bei MS wird meist ein GdB zwischen 30 und 60 vergeben, je nach Beeinträchtigung. Die Einstufung des GdB erfolgt durch ärztliche Gutachten. Grundlage für die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) sind die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, die umgangssprachlich auch als „GdB-Tabelle“ bezeichnet werden. Hier finden Sie alle Krankheiten in einer Art Tabelle aufgelistet, die einen GdB erhalten können. Welchen GdB Sie für die Multiple Sklerose zuerkannt bekommen, richtet sich laut GdB-Tabelle „vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen.
Die Feststellung des GdB bei MS kann eine besondere Herausforderung sein. Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin bietet hierbei wichtige Einblicke. Leider sind die Richtlinien zur Beurteilungen des GDB in den letzten Jahren strenger geworden. Besonders bei einem GDB von 50 erfolgt eine besondere Prüfung.
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Kriterien für die Feststellung des GdB bei MS
Die Feststellung des GdB bei MS erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und individuelle Dokumentation. Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch versorgungsärztliche Gutachterinnen bestimmt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, einschließlich der körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Beeinträchtigungen einer Person. Die Gutachterinnen betrachten alle medizinischen Diagnosen und nehmen die Bewertung anhand der Rechtsgrundlage der sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ vor.
Liegen mehrere Behinderungen oder Krankheiten vor, besteht die Berechnung nicht einfach aus dem Zusammenzählen der Einzel-GdB-Werte für verschiedene Behinderungen. Stattdessen ist das Verfahren ein komplexer Prozess, bei dem beurteilt wird, welche Wechselwirkungen unter den verschiedenen Krankheiten bestehen. Dieser Prozess zielt darauf ab, eine genaue und gerechte Bewertung des individuellen Unterstützungsbedarfs einer Person mit Behinderungen zu gewährleisten. Unterm Strich ist die Ermittlung des Gesamt-GdB eines Menschen immer vom Einzelfall abhängig und sehr individuell.
Bedeutung der zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen
Laut der GdB-Tabelle richtet sich der GdB bei MS vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallerscheinungen. Dies bedeutet, dass die Gutachter besonders auf die neurologischen Beeinträchtigungen achten, die durch die MS verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Motorische Störungen: Lähmungen, Spastiken, Koordinationsstörungen
- Sensibilitätsstörungen: Taubheitsgefühle, Kribbeln, Schmerzen
- Sehstörungen: Doppelbilder, verschwommenes Sehen, Gesichtsfeldausfälle
- Blasen- und Darmfunktionsstörungen: Inkontinenz, Verstopfung
- Kognitive Beeinträchtigungen: Gedächtnisprobleme, Konzentrationsstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite
- Psychische Beeinträchtigungen: Depressionen, Angststörungen, Fatigue
Die Rolle der Fatigue bei der GdB-Feststellung
Fatigue, ein Zustand extremer Müdigkeit und Erschöpfung, ist ein häufiges und oft sehr belastendes Symptom bei MS. Obwohl Fatigue nicht direkt in der GdB-Tabelle aufgeführt ist, kann sie bei der Feststellung des GdB berücksichtigt werden, wenn sie die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erheblich beeinträchtigt. Es ist daher wichtig, Fatigue im Antrag auf Schwerbehinderung ausführlich zu beschreiben und durch ärztliche Gutachten zu dokumentieren.
Der Schwerbehindertenausweis
Als schwerbehindert gelten alle Personen mit einem Gesamt-GdB von mindestens 50. Darunter fallen die meisten schwereren Ausprägungen körperlicher, geistiger und psychischen Krankheiten. Wer einen Gesamt-GdB von 50 hat, erhält einen Schwerbehindertenausweis, mit dem Betroffene Rechte und Vergünstigungen erhalten. Er soll die Teilnahmemöglichkeiten am sozialen Leben für Menschen mit Behinderung verbessern.
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Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis der Schwerbehinderung und wird benötigt, um bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehören beispielsweise:
- Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen sind vor einer ordentlichen Kündigung geschützt.
- Zusätzlicher Urlaub: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub.
- Früherer Rentenbeginn: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen.
- Steuerliche Vorteile: Schwerbehinderte Menschen können bestimmte Steuererleichterungen in Anspruch nehmen.
- Parkerleichterungen: Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Merkzeichen können Parkerleichterungen erhalten.
- Ermäßigungen: Schwerbehinderte Menschen können Ermäßigungen bei bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen erhalten.
Gleichstellung
Übrigens können auch Menschen mit einem GdB von 30 bis unter 50 Schwerbehinderten gleichgestellt werden. Dadurch erhalten sie dieselben Rechte, z. B. einen besonderen Kündigungsschutz, aber keinen Schwerbehindertenausweis. Die Gleichstellung wird aber nur bewilligt, wenn sie zur Erlangung oder zum Erhalt Ihres Arbeitsplatzes notwendig ist.
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Folgende Hilfen bzw. Merkzeichen sind Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden. Sie sollen die Art der Behinderung sowie die damit verbundenen Leistungen und Vergünstigungen kennzeichnen. So bedeutet z. B. das Merkzeichen „G“, dass der Betroffene erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt ist. Für MS-Patient*innen sind die Merkzeichen G und AG von besonderer Bedeutung. Das Merkzeichen G (eingeschränktes Gehvermögen) kann bei einer GDB von mindestens 50 für die unteren Gliedmaßen oder die Lendenwirbelsäule zuerkannt werden.
Die wichtigsten Merkzeichen für MS-Betroffene
- G (Gehbehinderung): Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr.
- aG (außergewöhnliche Gehbehinderung): Schwerste Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, die nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung überwunden werden kann.
- H (Hilflosigkeit): Dauernde Notwendigkeit fremder Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen.
- B (Begleitperson): Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Antragstellung und Verfahren
Den Schwerbehindertenausweis für Ihre Multiple Sklerose können Sie bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt stellen. Die Adresse erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Viele Bundesländer bieten die Antragsformulare auch zum Herunterladen im Internet an. Eine Liste können Sie auf dem Portal finden. Bitte bringen Sie aussagekräftige Unterlagen wie Arzt- oder Krankenhausberichte mit, damit sich die Gutachter:innen beim Versorgungsamt ein umfassendes Bild über Ihre Beeinträchtigungen machen können. Haben Sie etwas Geduld.
Wenn ein GdB (Grad der Behinderung) für MS festgestellt werden soll, muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt werden. Dieser Antrag ist in der Regel mit entsprechenden Formularen versehen, die von den offiziellen Seiten heruntergeladen werden können. Das Ausfüllen gestaltet sich meist unkompliziert - im Wesentlichen wird angegeben, dass eine Gradbehinderung festgestellt werden soll, auch rückwirkend. Es ist wichtig, alle Ärzt*innen anzugeben, die in den letzten Jahren behandelt haben und aktuell behandeln. Das Sozialamt wird dann um Befundberichte bitten, die nach der sogenannten Versorgungs- und Medizinverordnung bewertet werden.
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Benötigte Unterlagen für den Antrag
Bei einem Antrag auf Schwerbehinderung, bei dem Sie von ihrem jeweiligen Ortsverband unterstützt werden können, existiert nun eine Liste, in der Sie ersehen können, welche Unterlagen und Angaben für eine Antragstellung benötigt werden.
- Eine Auflistung mit den Namen und vollständigen Anschriften der Ärzte, bei denen Sie in den letzten zwei Jahren in Behandlung waren
- Die Daten Ihrer letzten Arztbesuche nach Monat und Jahr
- Eine Liste mit den taggenauen Zeiträumen Ihrer Reha- oder Krankenhausaufenthalte in den letzten zwei Jahren sowie die vollständigen Adressen und den Namen und Anschrift des jeweiligen Kostenträgers. Berichte können gerne in Kopie beigelegt werden,
- Ihre Renten- und Krankenversicherungsnummer sowie die genaue Adresse Ihrer Krankenkasse,
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer,
- Bei Erstanträgen ein aktuelles Lichtbild. Bei Änderungsanträgen ebenfalls, wenn der Schwerbehindertenausweis älter als fünf Jahre ist,
- Ihren letzten vollständigen Bescheid der Schwerbehinderung des Versorgungsamtes und Ihren Schwerbehindertenausweis,
- Das Angebot gilt auch für Menschen, die keinen Schwerbehindertenausweis haben, aber nachweislich vorübergehend in der Mobilität eingeschränkt sind. Dies kann z.B.
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Sorgfältige Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen, Gutachten und Berichte.
- Ausführliche Beschreibung der Beeinträchtigungen: Beschreiben Sie im Antrag detailliert, wie sich die MS in Ihrem Alltag auswirkt.
- Ärztliche Unterstützung: Sprechen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten und bitten Sie um Unterstützung bei der Antragstellung.
- Beratung: Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle oder dem Sozialverband VdK beraten.
Widerspruch und Klage
Wird erstmalig ein Grad der Behinderung festgestellt ("Erstantrag") und der Betroffene ist nicht einverstanden mit dem Feststellungsbescheid, kann er innerhalb einer Frist, in der Regel innerhalb eines Monats, Widerspruch dagegen einlegen. Der "Verschlimmerungsantrag" hingegen wird gestellt, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verschlechtert hat und der GdBkurz fürGrad der Behinderung neu festgestellt werden soll.
Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag)
Wenn die Einschränkungen durch eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung größer werden, kann sich für die Betroffenen ein Neufeststellungsantrag (Verschlechterungsantrag) lohnen. Was Menschen mit Behinderung bei einer Neufeststellung des Grades der Behinderung (GdB) beachten sollten.
Chancen und Risiken eines Neufeststellungsantrags
„Es kommt darauf an“, sagt Carsten Bandtel, Sozialrechtsreferent der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Stuttgart. „Ein Neufeststellungsantrag bringt Chancen, birgt aber auch Risiken“, erklärt der VdK-Experte. Denn bei jedem Verfahren wird der komplette Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten erneut unter die Lupe genommen. Bandtel empfiehlt jedem Betroffenen, sich beim Sozialverband VdK Externer Link:beraten zu lassen.
Ziele können ein höherer GdBkurz fürGrad der Behinderung und/oder zusätzliche Merkzeichen sein. Damit sind verschiedene Nachteilsausgleiche verbunden, die Patienten den Alltag erleichtern sollen. So ist der Schritt zu einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 eine wichtige Hürde. Außerdem bekommen die Betroffenen einen Schwerbehindertenausweis. Er dient dem Nachweis der Schwerbehinderung und wird benötigt, um bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können.
Wer bereits einen GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 oder mehr hat, kann mit einem Neufeststellungsantrag daher auch viel verlieren. Umgekehrt sollten diejenigen, die ebenfalls diese Altersrente anstreben und denen eine Verringerung des GdBkurz fürGrad der Behinderung unter 50 droht, ein Verfahren so lange wie möglich hinauszögern.
Wann ist ein Neufeststellungsantrag sinnvoll?
Ein Neufeststellungsantrag ist sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand aufgrund der MS verschlechtert hat und Sie dadurch stärker beeinträchtigt sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:
- Neue Symptome aufgetreten sind
- Sich bestehende Symptome verschlimmert haben
- Sie zusätzliche Hilfsmittel benötigen
- Sie Ihren Arbeitsplatz aufgrund der MS nicht mehr ausüben können
Der Sozialverband VdK
Der Sozialverband VdK ist ein deutschlandweit operierender gemeinnütziger Verband mit Schwerpunkten in der sozialpolitischen Interessenvertretung und Sozialrechtsberatung. Der VDK, oft als eine Art „Gewerkschaft im Sozialrecht“ beschrieben, bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine Anlaufstelle, um sozialrechtliche Probleme zu klären.
Unterstützung durch den VdK
Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern beim Beantragen eines Schwerbehindertenausweises. Der VDK berät seine Mitglieder in allen sozialrechtlichen Fragen und unterstützt sie bei der Antragstellung, dem Widerspruchsverfahren und der Klage vor dem Sozialgericht.
Die Rolle des VdK bei MS
In dieser Aufzeichnung unseres Webinars ist der Rechtsanwalt Lars Müller, Geschäftsführer des Sozialverbands VdK Sachsen e.V., zu Gast. Müller erzählt, was der VdK ist und wie dieser Personen mit Multiple Sklerose unterstützen kann. Unter anderem sprechen wir über die Erwerbsminderungsrente bei MS und die Feststellung der Behinderung bei Multiple Sklerose. Insgesamt bietet die Beratung bei MS durch den VDK nicht nur rechtliche Hilfe, sondern auch einen Wegweiser durch den Dschungel der sozialrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Unterstützungsangebote
Neben dem Sozialverband VdK gibt es weitere Organisationen und Beratungsstellen, die Menschen mit MS und ihre Angehörigen unterstützen. Dazu gehören beispielsweise:
- Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG): Die DMSG bietet umfassende Informationen, Beratung und Unterstützung für Menschen mit MS und ihre Angehörigen.
- Integrationsfachdienste: Der Integrationsfachdienst informiert und berät Menschen mit (Schwer-) Behinderung sowie Arbeitgeber zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“. Beraten werden auch Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
- Selbsthilfegruppen: Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.