Die neurologische Rehabilitation ist ein spezialisierter Bereich der Medizin, der sich der Behandlung von Patientinnen nach Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns, des Nervensystems oder des Rückenmarks widmet. Ziel ist es, die Lebensqualität und Selbstständigkeit der Betroffenen durch gezielte Förderung physischer, kognitiver und emotionaler Fähigkeiten zu verbessern. Viele Patientinnen kommen nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, einem Schlaganfall oder einer chronischen Erkrankung, wie z. B. der Multiplen Sklerose, in die neurologische Reha. Dabei ist der Grad der Einschränkung und der benötigten Pflege bei jedem Patienten und jeder Patientin individuell. Menschen, die an einer neurologischen Erkrankung leiden, sind manchmal kognitiv eingeschränkt und können zum Teil ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen. In der neurologischen Reha behandelt Sie ein medizinisches Team aus Ärztinnen, Pflegerinnen und Therapeut*innen, damit Sie Fähigkeiten wie Sprechen und Gehen wiedererlernen oder verbessern.
Wann ist eine neurologische Reha sinnvoll?
Eine neurologische Reha ist in verschiedenen Situationen sinnvoll und notwendig:
- Nach einem Schlaganfall: Viele Patient*innen benötigen intensive Rehabilitation, um motorische und kognitive Funktionen wiederherzustellen und neue Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Sie werden in der Regel zuerst in einem Krankenhaus versorgt und kommen anschließend in eine Reha-Klinik, die die entsprechende Versorgung für den Grad der neurologischen Schäden anbietet.
- Nach einem Schädel-Hirn-Trauma: Nach Unfällen oder Verletzungen, die das Gehirn betreffen, kann eine neurologische Reha helfen, die Funktionen des Gehirns neu zu strukturieren und zu verbessern. Auch hier kann eine Reha an die Versorgung in einer Akuteinrichtung anschließen.
- Bei chronischen neurologischen Erkrankungen: Erkrankungen wie das Parkinsonsyndrom, die Multiple Sklerose oder ALS (Amyotrophe Lateralskelrose) können durch spezielle Therapien in der neurologischen Reha positiv beeinflusst werden. Patient*innen lernen zudem, wie sie mit ihrer Erkrankung umgehen und ihren Alltag bewältigen können. Bei chronischen Krankheiten können Betroffene direkt ein medizinisches Heilverfahren beantragen und müssen keine Früh-Reha absolvieren.
- Nach Gehirntumoren: Nach neurochirurgischen Eingriffen oder anderen Behandlungen von Gehirntumoren ist häufig eine neurologische Reha erforderlich.
- Nach Operationen am Gehirn oder Rückenmark: Menschen, die am Gehirn oder am Rückenmark operiert worden sind, benötigen häufig eine Anschlussrehabilitation, um die neurologischen Funktionen wiederherzustellen oder zu erhalten und zu verbessern.
Voraussetzungen für eine neurologische Reha
Um eine neurologische Reha in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Diagnose einer neurologischen Erkrankung oder Verletzung: Die Erkrankung oder Verletzung muss eindeutig diagnostiziert sein und die Notwendigkeit einer Reha sollte durch eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest bestätigt werden.
- Medizinische Notwendigkeit: Eine Reha muss medizinisch notwendig sein. Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin im Krankenhaus oder ambulanten Umfeld wird sie eingehend untersuchen und beurteilen, ob eine neurologische Reha sinnvoll und medizinisch notwendig ist.
- Rehabilitationsfähigkeit: Je nach Diagnose sollten Sie in der Lage sein, aktiv an einem Rehabilitationsprogramm teilzunehmen, was stabile Vitalfunktionen, ausreichende kognitive Fähigkeiten und physische Belastbarkeit voraussetzt. Bei schwerwiegenden neurologischen Diagnosen, wie z. B. nach einer frischen Schlaganfalldiagnose und einer erfolgreichen Frührehabilitation, haben Betroffenen andere Reha-Voraussetzungen. So können sie auch ohne ausreichend mobil zu sein, an einer neurologischen Reha teilnehmen. Die Therapien zielen in solchen spezifischen Situationen darauf ab, die Bewegungsfähigkeit der Patient*innen wiederherzustellen.
- Positive Rehabilitationsprognose: Die Erfolgsaussichten der Rehabilitation sollten positiv und die Ziele in einem realistischen Zeitrahmen erreichbar sein.
- Abschluss einer akuten Behandlungsphase: Vor Beginn der Rehabilitation sollte die akute Phase der Erkrankung oder des postoperativen Zustands abgeschlossen sein, z. B. bei einem Symptomschub einer Multiplen Sklerose oder eine Früh-Reha nach einem Schlaganfall.
Ambulante vs. Stationäre neurologische Reha
Je nach Belastbarkeit, Mobilität und den individuellen Bedürfnissen, kann die neurologische Reha sowohl ambulant als auch stationär erfolgen.
Eine stationäre Reha ist besonders dann sinnvoll, wenn eine intensive und kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig ist. Manchmal spricht für eine stationäre Reha auch, dass Betroffene von den häuslichen Verpflichtungen entlastet werden oder dass ein Ortswechsel positive Folgen für die Heilung hat.
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Können Sie auch mit neurologischen oder kognitiven Funktionseinschränkungen die tägliche Anfahrt zur Reha-Klinik bewältigen und sind abends, nachts und am Wochenende zu Hause ausreichend versorgt, dann spricht nichts gegen eine ambulante neurologische Reha-Maßnahme.
Phasen der neurologischen Reha
Die neurologische Reha ist in ein Phasenmodell gegliedert. Jede Phase richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankungsfolgen. Je nachdem, wie mobil und selbstständig Sie nach einer neurologischen Erkrankung sind, erhalten Sie als Rehabilitand*in in jeder Phase einer neurologischen Reha die für Ihren Bedarf angemessenen Therapien. Mit zunehmender Mobilität und Selbstständigkeit, können Sie von einer Phase in die nächste wechseln. Bei besonders großen Behandlungsfortschritten können Phasen auch übersprungen werden.
- Phase A: Akutversorgung: Umfasst die Erstbehandlung und Diagnostik unmittelbar nach der Erkrankung oder Verletzung. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand der Patient*innen werden sie auf einer Stroke Unit, Intensivstation oder Normalstation im Krankenhaus betreut.
- Phase B: Frührehabilitation: In der Früh-Reha werden Patient*innen umfassend medizinisch und therapeutisch versorgt. Meistens müssen die Betroffenen noch intensivpflegerisch unterstützt werden und haben schwere neurologische Funktions- und Bewusstseinseinschränkungen. Sie erhalten sie eine aktivierende und stimulierende Pflege, um verloren gegangene Fähigkeit wiederzuerlangen und die Selbstständigkeit zu fördern. In dieser Phase werden erste Schritte zur Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) unternommen.
- Phase C: Weiterführende Rehabilitation: In Phase C benötigen betroffene Personen nicht mehr so viel Unterstützung wie in Phase B. Sie sind in der Lage, selbst an der Therapie mitzuwirken und lernen (teilweise mit Hilfsmitteln) wieder mobil zu werden. Gleichzeitig müssen sie weiterhin medizinisch unterstützt und pflegerisch betreut werden.
- Phase D: Anschlussrehabilitation (AHB/AR): In Phase D ist es das Ziel, Betroffene zu einem möglichst selbständigen Leben zu befähigen und bestehende Behinderungen und Fehlhaltungen zu verringern. Patientinnen werden darauf vorbereitet, in ihren Alltag und ggf. den Beruf zurückzukehren. Wenn nötig, werden individuelle Hilfsmittel (z. B. Rollator, Gehstock) angepasst und trainiert. Mit Phase D endet die rein medizinische Rehabilitation. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen ausreichend mobil und selbstständig sind und keine bzw. nur wenig pflegerische Hilfe benötigen.
- Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation: Die Phase der Nachsorge und beruflichen Reha ermöglicht den Übergang von der medizinischen Rehabilitation zurück zur Erwerbstätigkeit. Dabei bietet sie speziell Unterstützung und Begleitung, um den Erfolg der medizinischen Rehabilitation langfristig zu sichern. In Phase E steht besonders im Fokus, wie Menschen wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können beispielsweise auch Umschulungen gehören.
- Phase F: Langzeitpflege: Patient*innen, die trotz intensiver Behandlung und Rehabilitation dauerhaft pflegerisch unterstützt und betreut werden müssen (z. B. nach einem schweren Schädel-Hirn-Trauma) befinden sich in Phase F. Hier liegt der Behandlungsschwerpunkt auf der aktivierenden Langzeitpflege.
Beantragung einer neurologischen Reha
Wenn Sie eine neurologische Reha nach einer Akutbehandlung benötigen, hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses beim Reha-Antrag. Das medizinische Team vor Ort kann auch entscheiden, welche Reha-Phase für Sie geeignet ist.
Der Ablauf zur Beantragung einer neurologischen Reha ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ähnlich wie bei anderen Reha-Formen. Nach Empfehlung durch den/die behandelnden Ärztin oder das Krankenhauspersonal erfolgt die Antragstellung meist direkt beim Kostenträger wie der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung.
Behandlungen in der neurologischen Reha
In der neurologischen Rehabilitation behandelt Sie ein multiprofessionelles Team aus Ärztinnen, Therapeutinnen, Pflegekräften und Sozialarbeiter*innen. Folgende Therapien sind üblich:
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- Medizinische Betreuung: Regelmäßige Untersuchungen und Anpassung der Medikamente zur Behandlung der neurologischen Erkrankung. Zusätzlich werden Sie je nach Bedarf vom neurologischen Pflegepersonal betreut.
- Physiotherapie: Verbesserung der allgemeinen konditionellen Eigenschaften sowie der Mobilität, Koordination und Muskelkraft. Stärkung der allgemeinen Gesundheit.
- Ergotherapie: Training der alltäglichen - und berufsrelevanten - Fähigkeiten und der Feinmotorik, um das tägliche Leben zu bewältigen. Verbesserung von Bewegungsabläufen oder Neuerlernen mit Hilfe eines qualifizierten therapeutischen Teams.
- Logopädie: Bei Sprach- und Sprechstörungen nach einem Schlaganfall hilft ein logopädisches Team, durch spezielle Übungen in computergestützten Einzeltherapien oder Gruppentherapien, Ihre Sprachfähigkeiten wiederherzustellen oder zu erhalten. Auch Schluckstörungen werden in der Logopädie behandelt.
- Kognitives Training: Förderung von Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Problemlösungsfähigkeiten durch gezielte Übungen.
- Psychologische Betreuung: Unterstützung bei der Bewältigung emotionaler Herausforderungen, die mit neurologischen Erkrankungen einhergehen können.
- Sozialdienst: Beratung und Unterstützung bei sozialen und finanziellen Fragen sowie der Organisation der häuslichen Pflege.
Ziele der neurologischen Reha
Das Hauptziel einer neurologischen Reha ist es, Ihren Gesundheitszustand und Ihre neurologischen Fähigkeiten nach einer schweren Erkrankung wiederherzustellen. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen kann Ihnen eine neurologische Reha helfen, Ihren Alltag zu bewältigen und mit der Erkrankung umzugehen.
In der Akutbehandlung und der Frührehabilitation Phase B steht der ärztlich-medizinische Aspekt im Vordergrund. Ab der Reha-Phase C ist das Ziel die Teilhabe, d. h. die Wiedereingliederung in das private, familiäre, soziale und berufliche Umfeld.
Als Patient oder Patientin in einer neurologischen Reha-Klinik werden Sie von einem interdisziplinären Team behandelt. Die Therapien sind multimodal, d. h. unter ärztlicher Leitung arbeitet ein Team aus den Bereichen Psychologie, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und physikalische Therapien gemeinsam mit dem Pflegeteam, der Ernährungsberatung und dem Sozialdienst daran, dass sich Ihr Zustand stetig bessert und Sie Fortschritte machen.
Dauer der neurologischen Reha
Während der Aufenthalt in der Akutversorgung abhängig vom Schweregrad der Verletzung ist und daher zeitlich nicht begrenzt werden kann, gelten für die einzelnen Rehabilitationsphasen andere Aufenthaltsvorgaben. In der Phase B werden Betroffene mit schweren neurologischen Schäden behandelt und benötigen häufig intensivere Pflege und medizinische Behandlungen. In der Regel sind Betroffene 25 Tage in der Früh-Reha. Für die Phase C ist die Verweildauer variabel und kann von drei Wochen bis zu mehreren Monaten gehen. In der Regel werden zunächst drei Wochen genehmigt, die auf ärztlichen Antrag jeweils verlängert werden können. In den Phasen D und E ist eine maximale Verweildauer von etwa acht Wochen pro Reha-Phase vorgesehen.
Eine neurologische Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch notwendig ist. Der Antrag auf Verlängerung wird normalerweise von der Reha-Einrichtung gestellt und zeitnah vom Kostenträger geprüft, sodass die Reha nahtlos in der nächsten Phase fortgesetzt werden kann. Die Dauer des Aufenthalts variiert generell stark und hängt von der Schwere der Erkrankung ab.
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Verlängerung der Reha-Dauer: Voraussetzungen und Verfahren
Die Dauer einer somatischen Reha ist seitens der zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung) grundsätzlich auf 20 Behandlungstage begrenzt. Einzig für eine neurologische oder psychosomatische Reha gelten längere Aufenthaltszeiten. Diese gesetzlich vorgesehene normale Dauer ist allerdings nicht endgültig. Liegen medizinische Gründe vor, haben Sie die Möglichkeit die bewilligte Reha-Zeit zu verlängern und den Reha-Erfolg noch zu vertiefen. Oft erlaubt die Reha-Verlängerung den Patient:innen eine Vertiefung dessen, was sie während der Reha gelernt oder durch Trainings und Anwendungen erreicht haben.
Voraussetzungen für eine Verlängerung
- Medizinische Notwendigkeit: Die Verlängerung muss medizinisch sinnvoll und notwendig sein, um die Rehabilitationsziele zu erreichen. Dies muss aus dem Antrag hervorgehen.
- Begründung durch den behandelnden Arzt: Der Arzt oder die Ärztin muss einen Verlängerungsantrag für die stationären Rehabilitationsleistungen stellen und die medizinische Notwendigkeit der Verlängerung begründen. Ein ausführliches Gutachten des behandelnden Arztes sollte dem Antrag beigefügt werden, um die Notwendigkeit der Reha-Verlängerung und den Nutzen der zusätzlichen Behandlungszeit für den Genesungsprozess zu verdeutlichen.
- Zustimmung der Patient:innen: Die Entscheidung für eine Verlängerung erfordert die Zustimmung der Patient:innen.
- Genehmigung durch den Kostenträger: Die Verlängerung muss vom zuständigen Kostenträger (Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung oder Unfallversicherungsträger) genehmigt werden.
Verfahren zur Beantragung einer Verlängerung
- Erkundigen Sie sich nach den Möglichkeiten: Erkundigen Sie sich bereits während der Reha nach den Möglichkeiten einer Verlängerung.
- Antragstellung durch den Arzt: Der behandelnde Arzt oder die Ärztin stellt einen Verlängerungsantrag für die stationären Reha-Leistungen.
- Prüfung durch den Kostenträger: Der zuständige Kostenträger oder der von diesem eingeschaltete Medizinische Dienst (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)) prüft den Antrag. Bei Reha-Verlängerungsanträgen erfolgt die Prüfung regelhaft. Die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste prüfen dann, ob die sozialmedizinischen Voraussetzungen für die Genehmigung eines Reha-Antrages bzw. Reha-Verlängerungsantrages vorliegen. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen ab, auf welche Weise die Leistung erbracht werden soll (indikationsspezifisch oder indikationsübergreifend; ambulant, ambulant-mobil oder stationär). Die sozialmedizinische Grundlage für die Begutachtung ist die „Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation“.
- Entscheidung des Kostenträgers: Der Kostenträger entscheidet über den Antrag.
- Einspruchsmöglichkeit: Wird die Verlängerung durch den Kostenträger nicht bewilligt, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger Einspruch einzulegen.
Dauer der Verlängerung
Die Rentenversicherung macht keine festen Vorgaben, wie oft oder wie lange eine Reha verlängert werden darf. Die Rehakliniken legen in den indikationsspezifischen Behandlungskonzepten fest, welche Regelbehandlungsdauern vorgesehen sind. Wenn die Verlängerung eine bestimmte Dauer überschreitet (in der Regel mehr als 14 Tage oder eine mehrfache Verlängerung), muss die Rehaklinik das mit der Rentenversicherung absprechen.
Bedeutung der Verlängerung
Viele Patient*innen profitieren von einer Verlängerung der Reha. Sie beschreiben die Verlängerung als eine Vertiefungszeit für das, was sie in der Reha gelernt, verstanden oder durch Anwendungen und Training erreicht hatten. Manche erzählen, sie hätten diese Zeit besonders genossen.
Anschlussrehabilitation (AHB)
Die Anschlussrehabilitation (AHB), auch Anschlussheilbehandlung genannt, ist eine medizinische Reha, die direkt oder mit nur kurzer Pause (in der Regel max. 14 Tage) an eine Krankenhausbehandlung anschließt und stationär oder ambulant erbracht werden kann.
Voraussetzungen für eine AHB
- Die Reha muss im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig sein. Gemeint ist damit, dass die Reha nicht nur notwendig sein muss, sondern dass auch notwendig sein muss, dass sie unmittelbar nach der Krankenhausbehandlung und nicht erst irgendwann später stattfindet.
- Eine Ausnahme davon ist eine Reha nach einer Krebsbehandlung, dabei findet in vielen Fällen zunächst eine OP mit stationärer Aufnahme in einem Krankenhaus statt, danach ist noch für längere Zeit eine ambulante Chemotherapie und/oder Strahlentherapie erforderlich. Diese Nachbehandlung zählt als zwingender medizinischer Grund dafür, dass die Frist von 14 Tagen nicht eingehalten werden kann. Die AHB ist dann noch nach der letzten Chemo- bzw. Strahlentherapie möglich.
Verfahren zur Beantragung einer AHB
- Das AHB-Direkteinleitungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund läuft so ab, dass das Krankenhaus selbst (ärztlicher Dienst und Sozialdienst) die Reha in eigener Verantwortung einleitet. Die AHB kann beginnen, ohne auf eine Bewilligung des Rentenversicherungsträgers zu warten.
- Wann diese Voraussetzungen für eine AHB im Rahmen des AHB-Verfahrens der Deutschen Rentenversicherung Bund gegeben sind, steht im sog. AHB-Indikationskatalog. Dieser ist kein Gesetz.
- Die rechtlichen Voraussetzungen für das AHB-Direkteinleitungsverfahren liegen vor, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung medizinischer Reha der Rentenversicherung vorliegen. Insbesondere müssen die Reha-Ziele erreichbar sein und die Versicherten müssen lang genug in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
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