Mit Parkinson in Rente gehen: Ein umfassender Leitfaden

Die Parkinson-Krankheit, auch Schüttellähmung genannt, ist eine der häufigsten Erkrankungen des zentralen Nervensystems. In Deutschland sind schätzungsweise 300.000 Menschen betroffen, und jährlich kommen bis zu 20.000 Neuerkrankungen hinzu. Obwohl bislang keine Heilung möglich ist, können spezielle Medikamente und unterstützende Therapien das Fortschreiten der Krankheit hinauszögern und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Lebens mit Parkinson im Hinblick auf Rente, Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit und Unterstützungsangebote.

Die Parkinson-Krankheit verstehen

Parkinson ist eine langsam fortschreitende neurologische Erkrankung, die vorwiegend im höheren Lebensalter auftritt. Nur etwa 10 % der Patienten sind bei Diagnosestellung jünger als 40 Jahre, wobei die Erkrankung in der Regel zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr auffällt. Die Ursache für das Absterben der Gehirnzellen ist in den meisten Fällen (75 %) unbekannt, wobei lediglich ein Dopaminmangel wissenschaftlich nachweisbar ist.

Formen der Parkinsonerkrankung

Es werden verschiedene Formen der Parkinsonerkrankung unterschieden:

  • Idiopathisches Parkinsonsyndrom (IPS): Dies ist die häufigste Form (ca. 75 %), bei der die Ursache für das Absterben der Gehirnzellen unbekannt ist.
  • Symptomatisches Parkinsonsyndrom: Hier wird ein plötzliches Absterben der Gehirnzellen als mögliche Ursache diagnostiziert. Mögliche Auslöser können Hirndurchblutungsprobleme, Umwelteinflüsse, Tumore im Gehirn, Stoffwechselerkrankungen oder Medikamente sein, die als Nebenwirkung Parkinson auslösen können.

Symptome und Diagnose

Die Parkinson-Krankheit macht sich erst allmählich bemerkbar. Viele Menschen spüren lange keine Beschwerden oder führen die Symptome auf andere Ursachen wie den normalen Alterungsprozess zurück. Manchmal fällt es nahestehenden Menschen zuerst auf, dass etwas nicht stimmt. Vom Auftreten der ersten Beschwerden und Einschränkungen bis zur endgültigen Diagnose können Jahre vergehen.

Charakteristisch für die Diagnose Parkinson sind die Bewegungsverlangsamung (Akinese), kleiner werdende Bewegungen, Zittern oder Muskelsteifigkeit. Bevor sich die typischen motorischen Symptome zeigen, leiden Betroffene häufig bereits an Schlafstörungen, Verstopfungen und Depressionen. Im fortgeschrittenen Stadium können aufgrund der Bewegungsstörungen auch Inkontinenz, Demenz und unerklärliches Stürzen auftreten.

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Behandlungsmethoden

Die Behandlung von Morbus Parkinson zielt darauf ab, die Symptome der Krankheit zu lindern und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Es gibt zwar keine Heilung, aber die Behandlung kann dazu beitragen, die Krankheit zu verlangsamen und die Lebenserwartung zu erhöhen.

Die Behandlung umfasst in der Regel eine Kombination aus:

  • Medikamenten: Medikamente können helfen, die Symptome wie Muskelsteifheit, Zittern und Bewegungsarmut zu lindern.
  • Bewegungstherapie (Physiotherapie): Physiotherapeuten können Parkinson-Patienten Übungen zeigen, die ihre Beweglichkeit und Flexibilität verbessern.
  • Ernährungsberatung: Eine gesunde Ernährung kann dazu beitragen, die Symptome wie Muskelsteifheit und Müdigkeit zu lindern.
  • Sprachtherapie: Sprachtherapie kann helfen, die Sprechfähigkeit und die Schluckfunktion zu verbessern.
  • Ergotherapie: Ergotherapie soll dabei helfen, das Leben in Bezug auf die Selbstversorgung, der Produktivität und der Freizeit eigenständiger zu gestalten.
  • Psychotherapie: Psychotherapie kann helfen, mit den psychischen Belastungen der Krankheit wie Depressionen und Angstzuständen umzugehen.
  • Operative Eingriffe: Wenn die medikamentöse Behandlung nicht mehr ausreichend ist, können operative Therapiemöglichkeiten wie die Implantation eines Hirnschrittmachers oder eine Ultraschalltherapie in Betracht gezogen werden. Diese Therapien lindern jedoch meist nur die Symptome und behandeln nicht die Ursache.

Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche

Nicht jeder Mensch mit Parkinson ist sofort arbeitsunfähig. Es ist wichtig zu wissen, dass die Diagnose Parkinson nicht automatisch zu einer sofortigen Berentung führt. Viele Betroffene können mit entsprechenden Anpassungen und Hilfsmitteln weiterhin ihrem Beruf nachgehen.

Ein Schwerbehindertenausweis kann Parkinson-Erkrankten verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten eröffnen, wie z.B. einen verbesserten Kündigungsschutz sowie Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Auch Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, krankheitsbedingte Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder zu beseitigen.

Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Generell wird ein Schwerbehindertenausweis oder auch der Grad der Behinderung (GdB) beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Die Antragstellung ist relativ einfach. Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt erhält die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten und beurteilt diese.

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Grad der Behinderung bei Parkinson

Bei Morbus Parkinson kann der Grad der Behinderung zwischen 30 und 100 liegen. Ab einem GdB von 20 ist es bereits möglich, einen Steuerfreibetrag über den sogenannten Behindertenpauschbetrag zu erhalten. Ab einem GdB von 50 erhält die betroffene Person dann einen Behindertenausweis mit weiteren Nachteilsausgleichen. Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt.

Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

Ein Nachteil kann für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis im Arbeitsleben entstehen, wenn diese eine neue Arbeit suchen. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass bei Kontrollen und der Vorlage des Schwerbehindertenausweises durch eine fremde Person eingesehen werden kann, wie hoch der Grad der Behinderung ist.

Rente und Schwerbehinderung

Durch den Nachteilsausgleich, den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zwei Jahre früher und ohne Abzüge in die Regelrente zu gehen. Die Diagnose Parkinson wirkt sich somit potenziell auf das Renteneintrittsalter aus. Allerdings bekommt die Person nicht mehr Rente aufgrund einer Schwerbehinderung.

Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen können weiterhin 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren. Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Frühzeitige Rente mit chronischer Erkrankung

Personen mit einer chronischen Erkrankung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen und früher in Rente gehen. Unter anderem folgende Krankheiten können als chronisch anerkannt werden. Mit chronischen Krankheiten gilt man nicht automatisch als schwerbehindert, es kommt vielmehr auf den Grad der Behinderung an.

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Personen, die als schwerbehindert gelten, können zwei Jahre früher in Rente gehen, wenn sie bereits 35 Beitragsjahre gesammelt haben. Wer mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen möchte, kann das tun, muss aber laut Deutscher Rentenversicherung finanzielle Einbußen hinnehmen. Pro Monat, den eine versicherte Person früher in Rente geht, wird 0,3 Prozent der Rente abgezogen.

Berufsunfähigkeit bei Parkinson

Parkinson kann je nach Ausmaß und Stadium der Krankheit eine starke Beeinträchtigung im Alltag sein und gegebenenfalls zu einer Berufsunfähigkeit führen. Maßgeblich dafür sind die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Parkinson der Fall ist, bedarf immer einer Betrachtung im Einzelfall.

Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Tätigkeiten an. Berufe, in denen Betroffene sehr feinmotorische Aufgaben haben und viel Kundenkontakt haben, führen eher zu einer Berufsunfähigkeit als solche Tätigkeiten, bei denen Betroffene wenig bis gar keinen Kundenkontakt haben und Aufgaben, die motorisch weniger anspruchsvoll sind, zu erledigen haben.

Was tun bei Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente?

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden.

Umgang mit der Diagnose und Unterstützung

Wie bei vielen anderen ernsthaften Erkrankungen ist die Diagnose oft zunächst ein Schock. Zugleich kann es erleichternd sein, wenn es endlich eine Erklärung für die Beschwerden gibt und eine Behandlung begonnen werden kann. Die Beschwerden im Frühstadium lassen sich meist wirksam behandeln. So ist in der Regel Zeit, sich auf den Krankheitsverlauf einzustellen und den Umgang mit späteren Parkinson-Folgen vorzubereiten. Bis die Selbstständigkeit stark eingeschränkt wird, vergehen meist einige Jahre.

Unterstützungsmöglichkeiten

Gerade in der ersten Zeit nach der Diagnose kann es helfen, mit anderen über die eigenen Sorgen zu sprechen und Rat zu medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Fragen einzuholen. Gute Anlaufstellen können zum Beispiel Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen sein.

  • Selbsthilfegruppen: In vielen Städten gibt es Selbsthilfegruppen, in denen ein Erfahrungsaustausch und Unterstützung durch andere Betroffene möglich ist.
  • Online-Foren und soziale Netzwerke: Auch Online-Foren oder andere soziale Netzwerke im Internet werden für den Austausch über den Umgang mit Krankheiten immer wichtiger.
  • Psychologische Beratung und Begleitung: Eine psychologische Beratung und Begleitung kann für Erkrankte wie für Angehörige hilfreich sein. Bei stärkeren Problemen kann eine Psychotherapie infrage kommen.

Tipps für den Alltag

  • Offen über die Erkrankung sprechen: Viele Betroffene machen die Erfahrung, dass sie umso besser mit der Erkrankung zurechtkommen, je selbstverständlicher sie damit umgehen.
  • Sport und Bewegung: Bewegung kann helfen, die Beschwerden zumindest vorübergehend zu lindern. Sie kann dazu beitragen, sich aktiv mit der Erkrankung auseinanderzusetzen, wieder positiver zu denken und optimistischer mit Herausforderungen umzugehen.
  • Medikamenteneinnahme: Bei der Parkinson-Krankheit ist es besonders wichtig, die Medikamente nach einem festgelegten Zeitschema einzunehmen.
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Es ist meist sinnvoll, schon im Frühstadium eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Berufskrankheit durch Pestizide

Am 20. März wurde vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" beschlossen. Studien haben ergeben, dass Menschen, die beruflich mit Pestiziden in Kontakt kommen, ein höheres Risiko haben, an Parkinson zu erkranken. Wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, erhalten Versicherte Leistungen der Unfallversicherung.

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