Meningitis-Inkubationszeit: Ein umfassender Überblick

Meningitis, auch Hirnhautentzündung genannt, ist eine Entzündung der Hirnhäute und/oder der Häute des Rückenmarks, die durch Viren, Bakterien oder seltener durch Pilze verursacht wird. Die Erreger gelangen über die Atemwege oder auf anderen Wegen in den Blutstrom und erreichen so die Hirnhäute.

Ursachen und Erreger der Meningitis

Eine Meningitis kann durch verschiedene Erreger ausgelöst werden:

  • Viren: Am bekanntesten sind die Erreger der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME-Viren), die durch Zecken übertragen werden. Auch Enteroviren wie ECHO-Viren und Coxsackie-Viren, Herpesviren und das Mumpsvirus können eine virale Meningitis verursachen.
  • Bakterien: Die häufigsten Auslöser einer bakteriellen Meningitis sind Pneumokokken, Meningokokken (Neisseria meningitidis), Haemophilus influenzae, Listerien sowie bei Neugeborenen das Darmbakterium E. coli.
  • Pilze und Parasiten: Insbesondere bei immungeschwächten Menschen können auch Pilze und Parasiten eine Meningitis verursachen.
  • Nicht-infektiöse Ursachen: In manchen Fällen lässt sich kein Erreger nachweisen. Eine solche nicht infektiöse Meningitis kann durch Autoimmunerkrankungen, Medikamente oder Tumorerkrankungen bedingt sein.

Meningokokken als Auslöser

Meningokokken (Neisseria meningitidis) sind Bakterien, die unter dem Mikroskop wie paarig liegende Kugeln aussehen. Sie besiedeln vorwiegend den Nasen-Rachen-Raum des Menschen, und etwa 1 von 10 Menschen in Deutschland tragen Meningokokken, ohne zu erkranken. Es gibt verschiedene Meningokokken-Typen (Serogruppen), von denen die Typen B und C in Deutschland am häufigsten vorkommen.

Übertragung und Ansteckung

Die Erreger einer Meningitis, egal ob Viren oder Bakterien, werden leicht von Mensch zu Mensch übertragen, und zwar über Tröpfcheninfektion, also zum Beispiel durch Husten, Niesen oder Küssen. Da Meningokokken außerhalb des Körpers schnell absterben, führt eine Begegnung von Menschen ohne engen Kontakt in der Regel nicht zu einer Übertragung.

Inkubationszeit und Ansteckungsgefahr

Die Inkubationszeit, also die Zeitspanne zwischen der Infektion und dem Auftreten von Symptomen, variiert je nach Ursache der Meningitis:

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  • Bakterielle Meningitis: In der Regel beträgt die Inkubationszeit zwei bis vier Tage, in seltenen Fällen bis zu zehn Tage. Bei einer Meningokokken-Meningitis besteht bis zu sieben Tage vor Einsetzen der ersten Krankheitssymptome Ansteckungsgefahr. Nach Beginn einer wirksamen Antibiotika-Therapie sind die Betroffenen in der Regel 24 Stunden später nicht mehr infektiös.
  • Tuberkulöse Meningitis: Die Inkubationszeit kann mehrere Wochen bis hin zu Monaten betragen.
  • Virale Meningitis: Die Inkubationszeit beträgt zwischen zwei und 14 Tagen.

Symptome

Die ersten Anzeichen einer Meningitis ähneln oft denen einer Grippe. Typisch sind starke Kopfschmerzen, Fieber und Abgeschlagenheit. Zusätzlich kommt es bei der Hirnhautentzündung häufig zu einem schmerzenden und steifen Nacken (Nackensteifigkeit). Dieses Symptom ist typisch für Erwachsene und kann bei Säuglingen und Kleinkindern fehlen.

Weitere Symptome können sein:

  • Übelkeit und Erbrechen
  • Lichtempfindlichkeit
  • Schwindel
  • Verwirrung
  • Bewusstseinsstörungen
  • Krampfanfälle
  • Hautausschlag (insbesondere bei bakteriellen Auslösern)

Bei Kindern unter zwei Jahren können die Symptome sehr unspezifisch sein. Zu beobachten ist häufig ein schrilles Schreien oder Wimmern in Verbindung mit allgemeiner Schwäche, Appetitlosigkeit, Berührungsempfindlichkeit und starker Schläfrigkeit. Die Fontanelle, die bei Säuglingen noch nicht fest geschlossene Lücke zwischen den Schädelplatten, kann gewölbt oder hart sein.

Diagnose

Bei Verdacht auf Meningitis ist eine schnelle Diagnose entscheidend. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

  • Körperliche Untersuchung: Hierbei werden spezielle Techniken eingesetzt, um Anzeichen einer Meningitis festzustellen, wie z.B. Nackensteifigkeit, Lasègue-Zeichen, Brudzinski-Zeichen und Kernig-Zeichen.
  • Blutuntersuchung: Mithilfe einer Blutabnahme können Entzündungswerte und (bei Bakterien) die Erregerart bestimmt werden.
  • Liquorpunktion (Lumbalpunktion): Entzündungszeichen und Erreger können mit einer Liquor-Probe aus dem Rückenmark untersucht werden.
  • Bildgebende Verfahren: Bei Bewusstseinsstörungen kommen zudem eine Computertomografie sowie eine Kernspintomografie infrage.

Therapie

Da Hirnhautentzündungen durch unterschiedliche Erreger ausgelöst werden können, wird mit einer gezielten Therapie begonnen, sobald der Erreger bekannt ist.

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  • Bakterielle Meningitis: Liegt eine bakterielle Meningitis vor, ist dies ein absoluter Notfall. Je schneller die Krankheit erkannt wird, umso besser lassen sich lebensbedrohliche Komplikationen wie eine Blutvergiftung (Sepsis) vermeiden. Betroffene sollten immer im Krankenhaus behandelt werden. Dort verabreicht der Arzt oder die Ärztin bei begründetem Verdacht auf eine bakterielle Hirnhautentzündung sofort eine kombinierte Antibiotika-Therapie.
  • Virale Meningitis: Eine durch Viren verursachte Meningitis heilt normalerweise innerhalb von zwei Wochen von allein aus. Bei einigen Viren (zum Beispiel Herpesviren) können antivirale Medikamente sinnvoll sein. Greift die viral bedingte Hirnhautentzündung auf das Gehirn über (Enzephalitis), kann dies lebensbedrohlich werden und muss sofort im Krankenhaus behandelt werden.

Komplikationen und Langzeitfolgen

Bei 10 bis 20 % der Betroffenen treten Komplikationen und Langzeitfolgen auf. Nach einer Meningokokken-Meningitis kann es zu Hirnnervenlähmungen, Krampfanfällen, Einschränkungen des Intellekts oder Lernschwierigkeiten sowie zu Taubheit kommen. Eine Sepsis kann zu Gewebeschädigungen bis hin zum Absterben einzelner Gliedmaßen führen. Mögliche Folgeschäden einer Meningitis sind schwere Beeinträchtigungen der Hirnleistung, wie das apallische Syndrom (Syndrom reaktionsloser Wachheit) oder die retrograde Amnesie, bei der die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, sich an Ereignisse zu erinnern, die vor der Erkrankung lagen.

Prävention

Verschiedene Impfungen können Infektionen verhindern, die eine Meningitis auslösen können. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt, dass Babys innerhalb der ersten 14 Lebensmonate die Impfungen gegen Haemophilus influenzae sowie gegen Pneumokokken erhalten. Ab zwölf Monaten empfiehlt die Stiko eine Immunisierung gegen Meningokokken.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt:

  • die Impfung gegen Meningokokken B für alle Kinder mit je einer Impfstoffdose im Alter von 2, 4 und 12 Monaten; fehlende Impfstoffdosen sollen so bald wie möglich und spätestens bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden;
  • die Impfung gegen Meningokokken C für alle Kinder mit einer Impfstoffdose im Alter von 12 Monaten; wurde die Impfung versäumt, sollte sie baldmöglichst und spätestens bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
  • Zudem empfiehlt die STIKO für Personen mit einem erhöhten Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen eine Impfung mit einem altersgerecht zugelassenen Meningokokken-ACWY-Konjugatimpfstoff sowie mit einem Meningokokken-B-Impfstoff.

Verhalten bei Verdacht auf Meningitis

Schon bei einem Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion müssen Erkrankte sofort ins Krankenhaus! Wenden Sie sich bei Beschwerden wie plötzlich auftretendem Fieber, Schüttelfrost oder Kopfschmerzen und weiteren Warnzeichen einer Meningokokken-Erkrankung umgehend an eine Ärztin oder einen Arzt.

Meldepflicht

Eine durch Meningokokken ausgelöste Hirnhautentzündung ist meldepflichtig nach dem Infektionsschutzgesetz. In diesem Fall dürfen Kinder und Erwachsene Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Das gilt auch, wenn nur der Verdacht auf eine Erkrankung besteht.

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Maßnahmen für Kontaktpersonen

Enge Kontaktpersonen von Erkrankten sollen vorbeugend Antibiotika erhalten. Damit sollte möglichst zeitnah begonnen werden, spätestens jedoch bis zum 10. Tag nach dem Kontakt zur erkrankten Person. Ungeimpften engen Kontaktpersonen wird eine Impfung empfohlen, wenn bei der erkrankten Person Meningokokken festgestellt wurden, gegen die man sich impfen lassen kann.

Sind enge Kontaktpersonen, in deren Wohngemeinschaft der Erkrankungsfall auftrat, 24 Stunden nach Beginn einer vorsorglichen Antibiotika-Gabe beschwerdefrei, dürfen sie Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen beziehungsweise dort tätig sein.

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