Multiple Sklerose (MS) kann die Mobilität erheblich einschränken. Um Betroffenen dennoch ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, gibt es verschiedene Zuschüsse und finanzielle Hilfen für den Autokauf und -umbau. Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, die Voraussetzungen und die Antragstellung.
Mobilität trotz MS: Ein wichtiger Aspekt der Lebensqualität
Für viele Menschen ist Mobilität ein zentraler Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens, besonders in ländlichen Gebieten. MS-Erkrankte können im Straßenverkehr beeinträchtigt sein, müssen es aber nicht. Ein eigenes Fahrzeug bedeutet Unabhängigkeit, um zur Arbeit zu gelangen oder Freunde und Familie zu besuchen. MS-Symptome oder Medikamente können die Fahrtauglichkeit einschränken. Das sind zum Beispiel: Sehstörungen, motorische Störungen, schnellere Ermüdung oder verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit. Grundsätzlich gilt in Deutschland das Prinzip der Eigenverantwortung: Jeder muss vor jeder Fahrt seine Fahrtauglichkeit selbst einschätzen.
Fahrtauglichkeit bei MS: Eigenverantwortung und Absicherung
Führerscheininhaber sind für ihre Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich und sollten mit dieser Frage sehr gewissenhaft umgehen. Wer sich bei eingeschränkter Fahrtauglichkeit ans Steuer setzt, dem drohen rechtliche Folgen und der Verlust des Versicherungsschutzes. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich abzusichern und die Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen, z. B. von: Neurologen, Verkehrsmediziner, speziell geschulten Fahrlehrern oder im Rahmen einer stationären Reha. Auch der TÜV bietet an einigen Standorten freiwillige Mobilitätschecks an.
Erfährt die Führerscheinstelle von der MS-Erkrankung, muss man damit rechnen, seine Fahrtauglichkeit regelmäßig auf eigene Kosten nachweisen zu müssen. Vor einem risikoarmen Autofahren, benötigen Sie ein fachmedizinisches Gutachten. Dies müssen Sie nicht zwingend bei Ihrem Hausarzt machen lassen, sondern können frei wählen, ob Sie zu einem Mediziner mit fachspezifischer Erfahrung gehen. Dieser stellt Ihnen dann ein Attest aus, das Ihnen die Fahrfähigkeit im ersten Schritt becheinigt. Bei Multipler Sklerose ist die MPU nur in Ausnahmefällen notwendig. Entscheidend für die Anordnung ist das fachärztliche Gutachten.
Autoumbau für Menschen mit Behinderung: Barrieren beseitigen
Autos, wie sie in der Fabrik vom Band laufen, stoßen hier an ihre Grenzen. Menschen mit motorischen Einschränkungen können zum Beispiel die Pedale nicht bedienen, während Rollstuhlfahrer*innen häufig auf passende Einstiegshilfen angewiesen sind. Autoumbauten schaffen hier Abhilfe, indem sie technische wie bauliche Barrieren beseitigen.
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Je nach Art der Einschränkung sind spezifische Umbauten erforderlich, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Für Menschen mit schweren motorischen Einschränkungen, wie bei fortgeschrittener ALS, ermöglicht die Sprachsteuerung die Bedienung von Fahrzeugfunktionen. Bei Julia wurde eine verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit der Beine festgestellt. Sie lässt ihr Auto mit einem Handgas-Bremssystem umrüsten.
Ein Autoumbau erfordert sorgfältige Planung, um sicherzustellen, dass das Ergebnis optimal zu den individuellen Bedürfnissen passt. Beachten Sie, dass nicht jede Werkstatt auf behindertengerechte Umbauten spezialisiert ist. Wählen Sie Anbieter, die Erfahrung mit barrierefreien Fahrzeugen haben und eine breite Palette von Anpassungen anbieten.
Finanzielle Unterstützung: Die Kraftfahrzeughilfe
Wenn Sie Ihr Fahrzeug behindertengerecht umbauen lassen wollen, können Sie “Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe” beantragen. Die Kraftfahrzeughilfe ist eine Leistung der beruflichen Rehabilitation. Zuständige Leistungsträger sind die Unfallversicherung, die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder bei Selbständigen und Beamten die Integrationsämter.
Anspruchsberechtigung und Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind allerdings nur Personen, die auf ein Fahrzeug angewiesen sind, um am Arbeitsleben teilzunehmen. Dazu zählen auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz. Versicherte, die wegen Art und Schwere der Behinderung für die Fahrt zwischen ihrer Wohnung und ihrem Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsplatz zwingend auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs angewiesen sind und denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen Art und Schwere der Behinderung nicht zugemutet werden kann, können bei ihrem zuständigen Leistungsträger einen Antrag stellen. Ein Zuschuss ist möglich, wenn nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann. Darüber hinaus können Eltern eines Kindes mit Behinderung ihren Anspruch auf Kraftfahrzeugförderung geltend machen.
Ferner muss der Antragsteller das Fahrzeug selbst führen können, oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Fahrzeug für ihn führt. Die Kraftfahrzeughilfe gilt auch für Heimarbeit-Beschäftigte, wenn das Kraftfahrzeug wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist, um die Ware abzuholen oder die Arbeitsergebnisse abzuliefern.
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Leistungen der Kraftfahrzeughilfe
In der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung ist ganz genau festgelegt, welche Leistungen bezuschusst oder sogar vollständig übernommen werden. Neben dem Umbau Ihres Autos können Sie auch finanzielle Unterstützung für den Kauf eines Pkws (Gebraucht- und Neuwagen) sowie für den Führerscheinerwerb beantragen.
Künftig wird die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs bis zu einem Betrag von 22.000 Euro gefördert. Die Kosten für eine Zusatzausstattung bleiben bei der Ermittlung des Bemessungsbetrags unberücksichtigt. Ein Zuschuss für erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattungen ist weiterhin zusätzlich möglich. Bislang lag der Bemessungsbetrag für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs bei max. 9.500 Euro. Viele MS-Betroffene werden durch diese Gesetzesänderung eine große Entlastung erfahren.
- Anschaffung: Finanzielle Hilfe zu den Anschaffungskosten eines Kraftfahrzeuges. Einen Zuschuss bei der Kraftfahrzeughilfe erhalten Sie für Autos, die nach Größe und Ausstattung angemessen, zweckmäßig und behindertengerecht sind. Ein Zuschuss der Kraftfahrzeughilfe beim Kauf des Autos kann dann gegeben werden, wenn das Auto noch mindestens die Hälfte des Neupreises wert ist.
- Zusatzausstattung: Übernahme der Kosten von behinderungsbedingter Zusatzausstattung. Dazu gehört Zusatzausstattung wie ein automatisches Getriebe, Lenkhilfen oder verstellbare und schwenkbare Sitze. Ist eine Reparatur an der behindertengerechten Zusatzausstattung nötig, werden die Kosten ohne Berücksichtigung Ihres Einkommens übernommen. Kosten von behinderungsbedingten Zusatzausstattungen, die von Kraftfahrzeugherstellern lieferbar sind, z.B. automatisches Getriebe, Lenkhilfen, Bremskraftverstärker sind in ihrer Zuschusshöhe begrenzt. Zum Beispiel: Mehrkosten für ein automatisches Getriebe können nur bis zu 1.636 EUR bezuschusst werden.
- Führerschein: Kraftfahrzeughilfe für die Erlangung des Führerscheins. Fallen zusätzliche Kosten aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkung an, wie beispielsweise behinderungsbedingte Untersuchungen oder Ergänzungsprüfungen, werden diese unabhängig Ihres Einkommens übernommen.
Höhe der Zuschüsse
Die Höhe der Zuschüsse durch die Kfz-Hilfe ist abhängig von der Höhe der förderfähigen Kosten und Ihrem Einkommen. Der Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen nach Maßgabe der folgenden Tabelle (die Werte werden jährlich angepasst):
| Monatliches Netto-einkommen bis zu | Zuschuss in % vom Bemessungsbetrag nach § 5 KfzHV | Zuschuss höchstens | Eigenanteil in % an den Anschaffungs-kosten nach § 5 KfzHV |
|---|---|---|---|
| 1.320 EUR | 100 | 22.000 EUR | Kein Eigenanteil |
| 1.485 EUR | 88 | 19.360 EUR | 12 |
| 1.645 EUR | 76 | 16.720 EUR | 24 |
| 1.810 EUR | 64 | 14.080 EUR | 36 |
| 1.975 EUR | 52 | 11.440 EUR | 48 |
| 2.140 EUR | 40 | 8.800 EUR | 60 |
| 2.305 EUR | 28 | 6.160 EUR | 72 |
| 2.470 EUR | 16 | 3.520 EUR | 84 |
| Über 2.470 EUR | Kein Zuschuss | 100 |
Bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens ist für jeden vom Versicherten unterhaltenen Familienangehörigen ein Betrag von aktuell 395,00 EUR anzusetzen. Der Restwert eines vorhandenen Fahrzeugs wird bei der Zuschusshöhe berücksichtigt und verringert die Zuschusshöhe.
Antragstellung
Den Antrag auf Kraftfahrzeughilfe müssen Sie beim zuständigen Leistungsträger stellen. Das kann je nach Ihrer individuellen Situation z. B. das Integrationsamt, die Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften oder die gesetzliche Rentenversicherung sein. Ihr Antrag muss dann innerhalb von zwei Wochen geprüft werden.
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Wichtig: Erst nach der Bewilligung haben Sie Anspruch auf Zuschüsse - starten Sie keinesfalls vorher mit dem Umbau Ihres Wagens! Kraftfahrzeughilfe sollten Sie beantragen, bevor Sie einen Kaufvertrag über ein Auto oder die behinderungsbedingte Zusatzausstattung abschließen. Sie sollten vertragliche Pflichten erst dann eingehen, wenn eindeutig feststeht, ob und in welchem Umfang Leistungen der Kraftfahrzeughilfe bewilligt werden.
Weitere Hinweise
- Gebrauchtwagen: Ist ein Gebrauchtwagen noch mindestens die Hälfte seines Neuwertes wert, kann dieser ebenfalls gefördert werden.
- Leasing: Leasingzahlungen werden von der Kraftfahrzeughilfe nicht unterstützt.
- Höchstbetrag bei Autokauf: Fällt ein höherer Kaufpreis als 22.000 € für das Auto an und ist dies aufgrund Ihrer Erkrankung zwingend notwendig, kann es zu einer Ausnahmeregelung kommen.
Zuschüsse vom Sozialamt
Personen ohne Arbeit können nicht durch die Kfz-Hilfe gefördert werden. In Einzelfällen können Sie aber Zuschüsse vom Sozialamt bekommen, wenn es Ihre wirtschaftliche Lage erfordert.
Weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung
Neben der Kraftfahrzeughilfe gibt es weitere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für den Autokauf oder -umbau zu erhalten:
- Rabatte beim Fahrzeugkauf: Viele Automobilhersteller gewähren Menschen mit Behinderung attraktive Rabatte beim Erwerb eines Neuwagens. Diese Vorteile können auch für Fahrzeuge in Anspruch genommen werden, die für ein behindertes Kind angeschafft werden. So bieten beispielsweise Opel und Volkswagen einen Nachlass von bis zu 20 %. Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ist erforderlich. Das Fahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen werden - in diesem Fall das Kind.
- Stiftungen: Organisationen wie die AMF-Bruns Stiftung und die Andreas Gärtner-Stiftung unterstützen Familien mit behinderten Kindern bei der Bewältigung von Mobilitätsherausforderungen.
Tipps und Empfehlungen
- Beratung: Es ist sehr empfehlenswert, die Beratung eines spezialisierten Umrüstbetriebs in Anspruch zu nehmen und verschiedene Angebote einzuholen, um die Kosten optimal zu vergleichen. Lassen Sie sich in einer Fahrschule beraten. Hier wird die Fahrtauglichkeit in Teilen festgestellt. Das können wir in einem sogenannten Messmobil mit Ihnen machen. Es gibt einige Umbaumaßnahmen Ihres vorhandenen PKWs, die Ihnen das Fahren erleichtern. Bei vielen Anpassungen kann das Fahrzeug auch im Original weiter bedient werden. In unserer Fahrschule beraten wir Sie gerne beim Antrag und zur richtigen Förderstelle.
- Probefahrt: Unsere Fahrschule ermöglicht es Ihnen eine Kräftemessung durchzuführen. Wichtig ist, dass wir genau wissen, wann die offiziellen Stellen (Führerscheinstelle, TüV und Co.) hinzugezogen werden. Gleichzeitig haben unsere Kooperationsinstitute natürlich auch Erfahrung mit dem Thema. Mit Multipler Sklerose wird nicht jeder täglich konfrontiert.
- Führerscheinanpassung: Bei einer manuellen Bedienung von Gas und Bremse benötigen Sie eine Anpassung Ihres Führerscheins.