Dienstunfähigkeit bei Multipler Sklerose: Voraussetzungen und Möglichkeiten für Beamte und Beamtenanwärter

Einführung

Viele Menschen mit Multipler Sklerose (MS) streben eine berufliche Laufbahn im öffentlichen Dienst an, da diese oft Vorteile wie ein gutes Gehalt, eine höhere Rente und eine gewisse Unkündbarkeit bietet. Allerdings sind mit der Verbeamtung auch strenge Vorgaben verknüpft, insbesondere hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung. Dieser Artikel beleuchtet die Situation von MS-betroffenen Beamtenanwärtern und die verschiedenen Möglichkeiten, wie eine Verbeamtung dennoch erreicht werden kann.

Die amtsärztliche Untersuchung: Was erwartet Beamte und Beamtenanwärter?

Jede/r angehende Beamtin und Beamte muss sich vor der endgültigen Verbeamtung einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Bei „Nichtbestehen“ sinken die Chancen auf den gewünschten Beamtenstatus. Der Termin wird in der Regel über das zuständige Gesundheitsamt vergeben, sobald Ihnen die Untersuchungsanordnung vorliegt. Es geht lediglich darum, die Dienstfähigkeit für Ihre zukünftige Beamtenlaufbahn festzustellen.

Warum ist eine amtsärztliche Untersuchung für Beamtenanwärter Pflicht?

Der Übergang in den Beamtenstatus ist gesetzlich geregelt und muss nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Da eine Verbeamtung auf Lebenszeit gilt, muss sich der Dienstherr - also Ihr Arbeitgeber - zuvor rückversichern, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, Ihrem Beruf lange genug ohne Einschränkungen auszuüben: Durch das ärztliche Gutachten soll feststellt werden, wie hoch das Risiko einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ist. Diese Bescheinigung muss also bei Übernahme ins Verhältnis Beamter bzw. Beamtin auf Probe vorgelegt werden.

Wann ist ein Besuch beim Amtsarzt nötig?

Es gibt viele Gründe, für die ein amtsärztliches Gutachten vorausgesetzt wird. Geprüft werden unter anderem:

  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Anstellung
  • die Arbeits-, Erwerbs- oder Dienstfähigkeit
  • die gesundheitlichen Bedingungen für einen Ruhestand
  • mögliche Folgen eines Dienstunfalls
  • die Notwendigkeit ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahmen
  • die Prüfungsfähigkeit (bei einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung)
  • die Fahrtauglichkeit nach Straßenverkehrszulassungsordnung.

Wann ist man gesundheitlich geeignet für eine Verbeamtung?

Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob Ihr Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis genügt. Das Gesundheitszeugnis dient jedoch nur als Entscheidungshilfe für den jeweiligen Dienstherren. Denn weder die „gesundheitliche Eignung“ noch die Ausschlusskriterien sind eindeutig definiert und immer im Zusammenhang mit dem Arbeitsfeld zu setzen. Hier kann Ihre körperliche Verfassung anders bewertet werden - gerade was die psychische Belastungsfähigkeit angeht.

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Wann kann die Übernahme ins Beamtenverhältnis abgelehnt werden?

Um Ihre bevorstehende Verbeamtung abzulehnen, muss Ihr Dienstherr eine eindeutige Begründung vorlegen. Es muss belegt werden, dass eine Diensttauglichkeit (z.B. aufgrund einer schweren Erkrankung wie Multiple Sklerose) nicht gegeben ist. Wichtig: Es wird immer der konkrete Einzelfall, die Art der Erkrankung und die Prognose beurteilt! Es gibt zudem die Möglichkeit, gegen die Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit Widerspruch einzulegen.

Was passiert bei der amtsärztlichen Untersuchung?

Der Ablauf der Untersuchungen sowie die spätere Gewichtung der Ergebnisse können sich von Arzt zu Arzt, aber auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterscheiden. Neben der „Überprüfung der Dienstfähigkeit“ sind laut Verordnung des Landes NRW „auch das unterschiedliche gesundheitliche Verhalten, die unterschiedlichen Lebenslagen, die unterschiedlichen Gesundheitsrisiken und Krankheitsverläufe sowie die unterschiedliche Versorgungssituation der Frauen und Männer zu berücksichtigen.“

Zu Beginn müssen Sie - wie bei jedem anderen Arzt - einen Fragebogen zu ihrer Person ausfüllen. In jedem Fall sollten Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Werden wichtige Information verschwiegen oder nachweislich falsche Angaben gemacht, kann Sie das später Ihren Beamtenstatus oder sogar den Job kosten. Nach der Verordnung gilt aber auch: „Den personalverwaltenden Stellen dürfen in der Regel nur die Ergebnisse der Untersuchung und dabei festgestellte Risikofaktoren, die die Dienstfähigkeit beinträchtigen, aus den Gutachten vorgelegt werden.“

Typische Fragen beim Amtsarzt:

  • die persönliche Krankengeschichte
  • bestehende Beschwerden
  • zurückliegende Krankenhausaufenthalte
  • frühere Operationen
  • ernsthafte Erkrankungen in der Familie
  • Medikamenteneinnahme
  • Nikotin- und Alkoholkonsum
  • Drogenkonsum
  • sportliche Aktivitäten

Im Anschluss werden Ihre Antworten mit dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin besprochen. Sollten Ihnen Fragestellungen aus dem Fragebogen unklar sein, können Sie diese auch direkt mit dem Amtsarzt klären.

Typische Untersuchungen beim Amtsarzt:

  • Sehtest
  • Hörtest
  • Testen von Reflexen
  • Abhören und Abklopfen verschiedener Körperpartien
  • Messung von Puls und Blutdruck
  • Lungenfunktionstest
  • Blick in Mund und Rachen
  • Urinprobe
  • Blutprobe
  • Ruhe-EKG
  • Messung von Körpergröße und Gewicht (BMI)
  • Überprüfung des Gleichgewichtssinns und der Koordination

Es werden nicht immer alle der hier genannten Tests durchgeführt.

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Nach der Untersuchung erfolgt noch die sogenannte „Belehrung“ durch den Arzt. Hier werden Sie lediglich über die Wichtigkeit gesunder und ausgewogener Ernährung, sportlicher Aktivität und den Impfschutz informiert.

Wann bekommt man das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung?

In einigen Fällen bekommen die Beamtenanwärter/innen direkt mitgeteilt, ob ihnen die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung bescheinigt wird. Stehen die Ergebnisse der Blutprobe noch aus oder müssen weitere Informationen Ihrer behandelnden Fachärzte eingeholt werden, bekommen Sie Ihr Ergebnis später mitgeteilt. Abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften erhält Ihr Dienstherr dann eine Stellungnahme des Amtsarztes, ein Gesundheitszeugnis oder ein ärztliches Gutachten.

Mythen rund um den Besuch beim Amtsarzt

  • Der Amtsarzt ist besonders kritisch bei Übergewicht und Untergewicht: Häufig hört und liest man, dass bei der ärztlichen Untersuchung der BMI (Body-Mass-Index) sehr kritisch begutachtet wird. Beamtenanwärter/innen mit leichtem Übergewicht steht einer Verbeamtung in der Regel nichts im Wege. Meist bedeutet ein BMI bis 30 keine Einschränkung. Angehende Lehrer und Lehrerinnen oder Verwaltungsbeamte werden hier weniger streng bewertet.
  • Mit Schwerbehinderung hat man keine Aussicht auf eine Verbeamtung: Auch mit einer Schwerbehinderung ist es möglich, als Beamter bzw. Beamtin eingestellt zu werden. Mit einer Schwerbehinderung müssen Sie nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung für Ihren jeweiligen Dienst erfüllen. Im Falle einer Ablehnung können Sie sich an die zuständige Schwerbehindertenvertretung wenden.
  • Mit Vorerkrankung oder chronischer Krankheit hat man schlechte Chancen: Auch chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen stellen nicht zwangsläufig ein Hindernis für die Beamtenlaufbahn dar. Die amtsärztliche Untersuchung wird trotzdem sehr häufig bestanden und die Dienstfähigkeit nicht in Frage gestellt. Wie oben erwähnt, ist die gesundheitliche Eignung nicht klar definiert und die Bewertung abhängig vom angestrebten Beruf. Hat der oder die Beamtenanwärter/in bereits im Arbeitsalltag gezeigt, dass er/sie die täglichen Aufgaben gut bewältigen kann, steht dem Beamtenstatus nichts im Wege.

Gesundheitliche Eignung: Einstieg in den öffentlichen Dienst trotz Beeinträchtigungen

Geringe Wochenarbeitszeit, Gleitzeit, Teilzeit, Sonderurlaub, Sabbatjahr - diese Flexibilität macht eine Karriere bei der öffentlichen Hand gerade für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen attraktiv. Doch es bestehen Einstellungshürden, die es zu überwinden gilt. Eine dieser Hürden ist die sogenannte gesundheitliche Eignung.

Verbeamtung im Referendariat

Bei der Verbeamtung ist zu unterscheiden, ob sie nach Abschluss der Ausbildung erfolgen soll oder im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses, wie es das Referendariat darstellt. Immer mehr Länder gehen dazu über, die Ausbildung im Referendariat nicht mehr in Form eines Dienstverhältnisses besonderer Art durchzuführen, sondern die Referendare wieder zu verbeamten. Dies erfolgt dann in Form des Beamtenverhältnisses auf Widerruf und endet spätestens mit Ablegung der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Entsprechend ist die die Anforderung an eine gesundheitliche Eignung weit geringer und beschränkt sich nur darauf, ob eine Person überhaupt zur Ausbildung geeignet ist.

Gesundheitliche Eignung als Solche

Der Zugang zu einem öffentlichen Amt richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, wie es sich unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt. Von besonderer Bedeutung ist das Element der Eignung, die sich aus geistigen, körperlichen, psychischen und charakterlichen Eigenschaften eines Bewerbers zusammensetzt. Zusammenfassend verbleibt die gesundheitliche Eignung, die als Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Probe herangezogen wird.

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Das BVerwG hat im Jahr 2013 definiert, dass ein Bewerber gesundheitlich erst dann nicht mehr als geeignet anzusehen ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder von regelmäßigen erheblichen krankheitsbedingten Ausfallzeiten über Jahre hinweg auszugehen ist.

Amtsbezogenheit: Gesundheitliche Eignung in verschiedenen Berufen

Die Frage der gesundheitlichen Eignung hängt von vielen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Im Einzelfall kann auch die beabsichtigte konkrete dienstliche Tätigkeit der gewählten Laufbahn bei der Bewertung, ob die Bewerber*innen den gesundheitlichen Anforderungen des statusrechtlichen Amtes dauerhaft gewachsen sein werden, Berücksichtigung finden. Dies leuchtet ein, denn schließlich kommen auf eine Richterin mit einem festen Arbeitsplatz andere Anforderungen zu als bei einer Tätigkeit im diplomatischen Dienst des Auswärtigen Amtes, bei dem auch eine uneingeschränkte Reisefähigkeit bestehen muss. Noch deutlicher wird dies am Beispiel einer Polizeidienstfähigkeit als gesteigerte Form einer gesundheitlichen Eignung.

Erheblichkeit: Beamtengesundheit

Aus der Maßgabe des BVerwG ergibt sich weiter, dass nicht alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen einer Verbeamtung entgegenstehen, also eine gewisse Erheblichkeit bestehen muss. Hier sind zunächst verschiedene Arten von Erkrankungen zu unterscheiden: bereits aufgetretene Erkrankungen, bestehende oder chronische Krankheitsbilder, aber auch Veranlagungen oder mögliche Gefahren von Begleiterkrankungen, und schließlich auch Auswirkungen von Behinderungen, die nicht notwendigerweise auch eine Erkrankung darstellen müssen. Kernfrage ist immer, ob eine bereits aufgetretene Erkrankung, eine Veranlagung oder eine drohende Begleiterkrankung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (also deutlich mehr als 50%) zu einem vorzeitigen Arbeitsausfall führen könnte.

Chronische Erkrankungen im Kontext der Verbeamtung

Während eine einmalig aufgetretene oder eine aktuell bestehende Erkrankung noch kein Hindernis für eine Verbeamtung bedeuten muss, so führen chronische Erkrankungen sehr häufig zu der Feststellung der mangelnden gesundheitlichen Eignung. Bei einer entzündlichen Erkrankung des Nervensystems (z. B. Multiple Sklerose) oder bei entzündlichen Erkrankungen des Skelettsystems (wie etwa Morbus Bechterew, Rheuma) scheint die Frage der gesundheitlichen Eignung schnell zum Nachteil des Bewerbers geklärt. Doch was ist mit schwachen Verlaufsformen oder anderen chronischen Erkrankungen, die mit einer entsprechenden Medikation eingestellt werden können?

Prognoseentscheidung bei chronischen Erkrankungen

Im Bereich der chronischen Erkrankungen gilt umso mehr der konkrete Einzelfall der Bewerber*innen und der Blick auf die konkrete Laufbahn, die eingeschlagen werden soll. Eine rheumatische Erkrankung muss die Dienstfähigkeit auf Dauer nicht beeinträchtigen, auch wenn die Erkrankung bei zunehmender Verschlechterung vielleicht Modifikationen der Arbeitsplatzumgebung erforderlich macht. Eine gut eingestellte Diabetes muss zu keinen Auswirkungen führen, kann aber die Ausübung eines konkreten Amtes unmöglich machen (beispielsweise in Sicherheitsbereichen). Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung ist immer eine Prognoseentscheidung, die durch einen Amtsarzt getroffen wird.

Für manche Erkrankungen sind die Prognosen eher schlecht, wie etwa bei der Multiplen Sklerose, bei anderen eher neutral, wie bei einer Schilddrüsenerkrankung. Eine gute Hilfestellung für eine eigene Einschätzung bieten hier die medizinischen Leitlinien, die für fast jede Erkrankung verfügbar sind und die auch Ausführungen zu Prognosen zu einem Krankheitsverlauf beinhalten.

Psychiatrische Beschwerdebilder und Verbeamtung

Zu den chronischen Erkrankungen zählen auch fast alle psychiatrischen Beschwerdebilder. Auch hier gilt es, einen genauen Blick auf diese Beeinträchtigungen zu werfen und genau zu untersuchen, in welchen Zusammenhang Diagnosen gestellt worden sind. Während einmalige, in einem direkten Zusammenhang mit einem auslösenden Ereignis stehende psychische Erkrankungen einer gesundheitlichen Eignung nicht entgegenstehen müssen, scheidet eine Verbeamtung in der Regel in den Fällen aus, in denen tatsächlich von einer chronischen Form gesprochen werden kann.

Manifeste Erkrankungen

Von den episodischen Erkrankungen sind jedoch manifeste psychischen Erkrankungen, wie wiederholt auftretende Depressionen oder psychotische Zustände, zu unterscheiden. Diese sind zumeist unberechenbar, leider auch für den Facharzt. Prognosen über einen weiteren gesundheitlichen Verlauf können in diesen Fällen nur selten abgegeben werden und es muss auf statistische Annahmen zurückgegriffen werden. Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst erfordert häufig auch eine besondere psychische Belastbarkeit und psychiatrische Erkrankungen stellen die häufigste Ursache einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit dar. Daher hält sich allgemein die Motivation eines Dienstherren zur Übernahme eines entsprechend veranlagten Bewerbers in das Beamtenverhältnis sehr in Grenzen.

Sonderfall körperliche Zustände

Als Kriterium einer gesundheitlichen Eignung wird auch immer wieder der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen. Diese Maßzahl soll eine Aussage darüber treffen, ob eine Person normalgewichtig ist oder ob bei einer Person ein Übergewicht vorliegt, das in Form einer Adipositas als behandlungsbedürftige Erkrankung gilt. Der bloße Wert des BMI ist trügerisch, denn besonders trainierte Kraftsportler haben schnell einen bedenklichen BMI, ohne tatsächlich übergewichtig zu sein. Auch dies wird mitunter übersehen.

Während vor der Entscheidung des BVerwG im Jahr 2013 ab einem BMI von 35 automatisch die mangelnde Eignung angenommen wurde, muss heute ein genauer Blick auf den Einzelfall geworfen werden. Werte ab einem BMI von 30 sind nur noch als Anhaltspunkt zu sehen, dass eine Adipositas bestehen könnte. Relevant werden dann die Anamnese des Bewerbers, seine bisherige Krankheitsgeschichte und vielleicht sogar schon bestehende Erkrankungen des Bewerbers.

So kann auch bei einem hohen BMI noch die Möglichkeit der Verbeamtung bestehen, wenn keine familiäre Veranlagung, keine schon bekannte Diabetes oder ein vorhandener Bluthochdruck als weitere Risikofaktoren hinzutreten. In Grenzfällen kann eine kurzfristige Senkung des BMI durch Diäten eine gesundheitliche Eignung retten, während ein BMI ab 40 in der Regel nicht einmal weitere Prüfungen erfordert und die Bewerbung gleich abgelehnt werden kann.

Sonderfall Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ist die konkrete Tätigkeit bzw. die konkrete Laufbahn grundsätzlich auch Personen mit Handicap möglich, dann gelten für sie geringere Anforderungen an eine gesundheitliche Eignung, als diese an „gesunde“ Bewerber gestellt werden. Neben der Bevorzugung bei ansonsten gleicher fachlicher Eignung soll dies Nachteile kompensieren, die aus der Behinderung resultieren. Keinesfalls aber soll ein Vorteil entstehen, der mit der Behinderung nicht im Zusammenhang besteht.

Multiple Sklerose und Verbeamtung: Aktuelle Rechtslage und Möglichkeiten

Die Gerichte haben in den vergangenen Jahren in mehreren Entscheidungen Personen mit Multipler Sklerose das Recht auf eine Verbeamtung zugesprochen. Im jüngsten Urteil hat das Hessische Landessozialgericht einem MS betroffenen Lehrer über eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten den Weg zu einer Verbeamtung geebnet. Insgesamt hat sich die Situation von MS betroffenen Beamtenanwärtern deutlich verbessert.

Voraussetzungen für eine Verbeamtung bei MS

Neben der notwendigen fachlichen Qualifikation muss auch eine gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden. Daran scheiterten in der Vergangenheit regelmäßig Anträge von Personen mit MS auf Verbeamtung. Denn gefordert wird der Nachweis einer voraussichtlich lebenslangen Diensttauglichkeit. Dies wurde von den Amtsärzten in der Vergangenheit bei einer MS-Erkrankung in der Regel nicht attestiert, so dass eine Verbeamtung nicht möglich war.

Eine Sonderregelung gibt es für schwerbehinderte Personen. Bei ihnen reicht es aus, wenn eine voraussichtliche Dienstfähigkeit für mindestens 5 Jahre prognostiziert wird. Dadurch wird für viele an MS erkrankte Schwerbehinderte eine Verbeamtung möglich. Probleme gab es aber häufig bei MS-Betroffenen ohne Schwerbehinderung, da sie durch das Raster fielen.

Günstige fachärztliche Prognose ist wichtig

Personen mit einem leichten Verlauf ohne, bzw. mit nur geringen MS bedingten Einschränkungen und einer günstigen fachärztlichen Prognose hinsichtlich des weiteren Verlaufs ihrer Erkrankung können verbeamtet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht in einem solchen Fall davon aus, dass zwar nicht mit absoluter Sicherheit, jedoch mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ausgeschlossen werden kann. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. Wer zu dieser Personengruppe gehört, hat also gute Chancen durch Vorlage eines positiv prognostischen Gutachtens eines Neurologen verbeamtet zu werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises. Wie oben bereits dargestellt besteht für Schwerbehinderte ja eine niedrigere Zugangshürde hinsichtlich der Prognose der Diensttauglichkeit. Über eine Schwerbehinderung kann sicherlich häufig eine Verbeamtung erreicht werden.

Personen, die keinen Schwerbehindertenausweis haben, bei denen aber ein Grad der Behinderung von mindestens 30 anerkannt wurde, haben im Rahmen eines Antrags auf Verbeamtung Anspruch auf eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten über die Arbeitsagentur. Dies hat das Hessische Landessozialgericht im Falle eines an MS erkrankten Lehrers entschieden.

Anspruch auf Gleichstellung in drei Fällen: Verbeamtung statt Anstellung

Die Arbeitsagentur hatte zuvor eine Gleichstellung abgelehnt, mit der Begründung, dass eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis möglich wäre und somit die Voraussetzung für eine Gleichstellung, nämlich die Schaffung oder Erhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes, nicht gegeben wäre. Das Gericht führte dazu aus, dass hinsichtlich des geeigneten Arbeitsplatzes auf die Tätigkeit als Lehrer im Beamtenverhältnis abzustellen ist und deshalb ein Anspruch auf Gleichstellung besteht. Dies ist sicherlich auch auf andere Berufsfelder übertragbar, die üblicherweise im Beamtenverhältnis ausgeübt werden.

Damit gibt es inzwischen drei positive Fallkonstellationen, die eine Verbeamtung bei MS ermöglichen und auf viele MS betroffene Beamtenanwärter zutreffen.

Die Rolle des Amtsarztes und des Gutachtens

Der Amtsarzt spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der gesundheitlichen Eignung. Er führt die notwendigen Untersuchungen durch und erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage der Dienstherr die Entscheidung über die Verbeamtung trifft. Das amtsärztliche Gutachten muss eine fundierte medizinische Tatsachenbasis für die Prognose auf der Grundlage allgemeiner medizinischer Erkenntnisse und der gesundheitlichen Verfassung des Bewerbers erstellen. Es muss das Ausmaß der Einschränkungen feststellen und deren voraussichtliche Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und für die Erfüllung der beruflichen Anforderungen medizinisch fundiert einschätzen.

Anamnesebogen und Offenlegung der Erkrankung

Vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit (BaL) wird in der Regel ein Anamnesebogen ausgefüllt, in dem wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden müssen. Es ist ratsam, die MS-Erkrankung offenzulegen, auch wenn keine aktuellen Symptome oder Einschränkungen vorliegen.

Rechtliche Schritte bei Ablehnung

Wird der Antrag auf Verbeamtung aufgrund der MS-Erkrankung abgelehnt, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist ratsam, sich von einem Anwalt für Beamtenrecht beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.

Multiple Sklerose und Berufsunfähigkeit

Multiple Sklerose (MS) ist eine autoimmune, chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Die Erkrankung kann zu vorübergehenden oder bleibenden Behinderungen, welche sich auf den Alltag der Betroffenen auswirken, führen. Bei Betroffenen von Multipler Sklerose greift das Immunsystem eigene Nervenzellen im Gehirn und im Rückenmark an. Die Krankheitssymptome zeigen sich in sogenannten Schüben, die sich innerhalb von Stunden oder Tagen entwickeln. Während eines solchen Schubes können die Betroffenen unter einer Vielzahl von Symptomen leiden. Einige leiden unter Lähmungen des Gesichts oder des restlichen Körpers, starken Beeinträchtigungen des Sehvermögens, oder Empfindungsstörungen. Andere hingegen haben mit Gangunsicherheiten zu kämpfen, die auf Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen zurückzuführen sind. Weitere Symptome könne Blasen- und Darmstörungen, Sprechstörungen und Schluckstörungen sein. Mit den Symptomen einher gehen häufig eine erhöhte Erschöpfbarkeit, Konzentrationsprobleme und Schmerzen.

Man kann mithilfe von Medikamenten versuchen, den Krankheitsverlauf von MS positiv zu beeinflussen. Ein ausschlaggebender Teil der Therapie ist die Reduktion der Schübe. Hierfür werden Medikamente genutzt, die das Immunsystem auf bestimmte Art unterdrücken oder modulieren. Einige Symptome lassen sich ebenfalls mit Medikamenten behandeln. Motorische Symptome lassen sich beispielsweise durch Physiotherapie lindern und kognitive Störungen mithilfe von Psychotherapie.

Wann liegt Berufsunfähigkeit bei MS vor?

Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Multipler Sklerose der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Da es bei Multipler Sklerose nicht möglich ist, zu wissen, wann der nächste Schub einsetzt, führt eine Tätigkeit, bei der der Betroffene feste Termine hat oder Tätigkeiten ausführen muss, die aufgrund eines Schubes und den Folgen nicht mehr zu bewältigen sind (z.B. Autofahren), eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit als eine Tätigkeit, bei der sehr flexibel gearbeitet werden kann. Eine pauschale Aussage darüber, ob man mit Multipler Sklerose bedingungsgemäß berufsunfähig ist, kann jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen.

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