Die Honorierung neurologischer Leistungen in Hessen ist ein komplexes Thema, das sowohl die Vergütung von Vertragsärzten als auch die Situation von Honorarärzten umfasst. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Honorare in der Neurologie in Hessen, einschließlich der Zusammensetzung der Honorare, der Unterschiede zwischen den Fachgruppen und der Maßnahmen zur Verbesserung der Honorarsituation.
Honorare für Honorarärzte in Frankfurt am Main
Für Honorarärzte in Frankfurt am Main gibt es eine gewisse Bandbreite an Verdienstmöglichkeiten. Das Gehalt für Honorarärzte und -ärztinnen in Frankfurt am Main liegt voraussichtlich zwischen 77.200 € und 100.800 €. Das Durchschnittsgehalt beträgt 88.600 €, was einem Monatsgehalt von ca. 7.383 € entspricht. Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von etwa 30 €. Es ist wichtig zu beachten, dass der angegebene Stundenlohn auf gesammelten Daten basiert und je nach Überstunden, Branche, Selbstständigkeit und Zusatzleistungen variieren kann. Er ist Teil eines komplexen Vergütungssystems. In Frankfurt am Main gibt es auf StepStone.de mehrere verfügbare Stellen für Honorarärzte und -ärztinnen. Diese Stellenangebote umfassen Praktika, Werkstudentenstellen sowie Teil- und Vollzeitjobs. Unternehmen wie Pacura doc GmbH bieten Stellen in verschiedenen Einrichtungen in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig, Dortmund, Bremen und Nürnberg an, sowohl in Festanstellung als auch als Honorararzt für Vertretungseinsätze.
Honorarstrukturen der Vertragsärzte in Hessen
Die Honorarstrukturen der Vertragsärzte in Hessen sind differenziert und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen spielt eine wichtige Rolle bei der Organisation der medizinischen Versorgung und der Honorarverteilung.
Zusammensetzung des Honorars
Das Honorar eines Vertragsarztes setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die Grundlage für die Abrechnung von vertragsärztlichen Leistungen bildet. Die Honorarstrukturen variieren erheblich zwischen den einzelnen Fachgruppen. Hausärzte nutzen hauptsächlich das Kapitel 3 des EBM, Internisten Kapitel 13, Neurologen Kapitel 16 und Orthopäden Kapitel 18.
Honorarumsatz je Behandlungsfall
Der Honorarumsatz je Behandlungsfall ist ein wichtiger Indikator für die Wirtschaftlichkeit einer Praxis. Eine Analyse zeigt, dass die Honorarstrukturen in den einzelnen Fachgruppen erheblich variieren. Bei den Neurologen erzielten sie deutlich mehr als die Hälfte ihres Honorarumsatzes von 57,40 Euro je Behandlungsfall aus dem eigenen arztgruppenspezifischen EBM-Kapitel 16. Mit 55,47 Euro auf den größten Wert kommen die Neurologen in Berlin - bei einem wiederum erheblich höheren Fallwert.
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Regionale Unterschiede
Es gibt auch regionale Unterschiede bei den Honoraren. Die Schwankungsbreite ist groß: Thüringen liegt mit 18,45 Euro am unteren Ende und Bremen am oberen (28,51 Euro), was sich aber teilweise ebenfalls aus dem erheblichen höheren Fallwert erklärt.
Maßnahmen zur Verbesserung der Honorarsituation
Die KV Hessen hat Maßnahmen ergriffen, um die Honorarsituation der Fachärzte zu verbessern. Die Vertreterversammlung der KV Hessen will die Schere zwischen den erbrachten fachärztlichen Leistungen und dem dafür von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Honorar schließen und hat dazu einen Not-Honorarverteilungsmaßstab beschlossen.
Not-Honorarverteilungsmaßstab
Der neue HVM soll den Praxen die Möglichkeit geben, die Leistungsmenge an das vorhandene Geld anzupassen. Die KV Hessen fordert die Praxen auf, Leistungen, die nur anteilig bezahlt werden, nicht mehr anzubieten.
Forderungen der KV Hessen
Die KV Hessen fordert eine auskömmliche Finanzierung der fachärztlichen Versorgung, damit die Praxen rentabel betrieben werden können. „Eine fachärztliche Praxis kann unter den aktuellen Honorarbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr rentabel betrieben werden. Die Honorare reichen dazu einfach nicht aus“, erklärten die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, Frank Dastych und Armin Beck.
Statistische Daten zur Neurologie in Deutschland
Ein Blick auf die bundesweiten Zahlen kann helfen, die Situation in Hessen besser einzuordnen.
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Entwicklung der Anzahl neurologisch tätiger Ärzte
Die Zahl der neurologisch kassenärztlich tätigen Ärzte in Deutschland stieg um 211 Personen (+8,1%) auf 2.810 im 4. Quartal 2021.
Honorarumsatz in der Neurologie
Der Honorarumsatz insgesamt stieg dabei um 8,2% auf 129.424.992 Euro, umgerechnet pro Arzt/Ärztin entsprach dies rund 46.000 Euro (0,1%). Im Vergleich zu anderen Facharztgruppen entspricht dies einem Platz im Mittelfeld. Pro Behandlungsfall fiel der Honorarumsatz um -0,7% von 74,58 Euro auf 74,00 Euro, wobei sich entgegen des Trends Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sich hier besonders verbesserten mit einer Steigerung bis zu 8,8%.
Vergleich mit anderen Facharztgruppen
Im Vergleich zu anderen Facharztgruppen liegt die Neurologie im Mittelfeld. Die Honorarstrukturen variieren jedoch erheblich zwischen den Fachgruppen.
Auswirkungen auf die Versorgung
Die Honorarsituation hat direkte Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Wenn Praxen nicht rentabel betrieben werden können, kann dies zu einer Unterversorgung führen. Es ist daher wichtig, dass die Honorare angemessen sind und die erbrachten Leistungen ausreichend vergütet werden.
Weitere Aspekte der Honorarverteilung
Die Verteilung der Honorare innerhalb der KVen ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören die Anzahl der Behandlungsfälle, die Art der erbrachten Leistungen und die regionale Struktur.
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Arztgruppenübergreifende EBM-Kapitel
Die Leistungen der speziellen Versorgungsbereiche des arztgruppenübergreifenden EBM-Kapitels 30 stellen bei den Neurologen mit im Schnitt 3,56 Euro den zweitgrößten Anteil am Honorarumsatz je Behandlungsfall dar. Wiederum entpuppt sich Thüringen mit gerade einmal 0,02 Euro als Schlusslicht und Schleswig-Holstein mit deutlichem Abstand mit 15,72 Euro als Spitzenreiter.
Ultraschalldiagnostik
Leistungen aus dem Kapitel 33 der Ultraschalldiagnostik stellen bei den Neurologen mit im Schnitt 2,96 Euro die vierte Umsatzsäule dar. Sachsen-Anhalt steht hierbei mit 0,60 Euro am unteren Ende der Tabelle und Baden-Württemberg mit 5,12 Euro am oberen Ende.
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