Einführung
Der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe soll den Lebensunterhalt sichern. In bestimmten Situationen, wie bei gesundheitlichen Einschränkungen, kann ein sogenannter Mehrbedarf geltend gemacht werden. Dieser Artikel beleuchtet den Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung im Zusammenhang mit Multipler Sklerose (MS) und gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und aktuelle Entwicklungen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für den Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB):
- Bürgergeld: § 21 Abs. 5 SGB II
- Sozialhilfe: § 30 Abs. 5 SGB XII
Diese Paragraphen legen fest, dass Leistungsberechtigte einen Anspruch auf Mehrbedarf haben, wenn sie aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen.
Was ist ein Mehrbedarf?
Mehrbedarfe sind zusätzliche Leistungen, die nicht durch den regulären Regelsatz abgedeckt sind. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten können. Zu den Mehrbedarfen zählen unter anderem:
- Mehrbedarf bei Alleinerziehung
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft
- Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung
- Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung
- Mehrbedarf bei Teilhabe am Arbeitsleben
Es ist wichtig zu beachten, dass die Summe der gewährten Mehrbedarfe den Regelbedarf nicht übersteigen darf.
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Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung wird gewährt, wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine im Vergleich zur normalen Vollkost kostenintensivere Ernährung besteht. Dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Das Jobcenter oder Sozialamt prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und bewilligt gegebenenfalls einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
Krankheiten, die einen Mehrbedarf begründen können
Für einige Erkrankungen wird ein Mehrbedarf in der Regel anerkannt, darunter:
- Niereninsuffizienz (Nierenversagen)
- Zöliakie/Sprue (Glutenunverträglichkeit)
In bestimmten Fällen kann ein Mehrbedarf auch bei anderen Erkrankungen bewilligt werden, insbesondere bei schweren Verläufen oder besonderen Umständen. Dazu gehören beispielsweise:
- HIV-Infektion (AIDS)
- Krebs (bösartiger Tumor)
- Multiple Sklerose
Es handelt sich hierbei jedoch um Einzelfallentscheidungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Multiple Sklerose im Fokus
Frühere Regelungen
Bis vor Kurzem wurde bei MS-Erkrankten in der Regel ein Mehrbedarf von etwa 25 Euro monatlich anerkannt. Grundlage hierfür war eine Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. aus dem Jahr 1997.
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Aktuelle Situation
Die Empfehlung des Deutschen Vereins wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung überarbeitet. Dabei wurde geprüft, bei welchen Krankheiten eine normale Vollkost nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht ausreichend ist. Das Ergebnis: Bei MS wird eine Vollkost grundsätzlich als ausreichend angesehen.
Wann besteht weiterhin Anspruch auf Mehrbedarf?
Ein erhöhter Ernährungsaufwand kann sich bei MS dennoch ergeben, wenn ein schwerer und "verzehrender" Krankheitsverlauf mit gestörter Nahrungsaufnahme oder mangelhafter Nährstoffverwertung vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
- Der Body Mass Index (BMI) als Folge der Erkrankung unter 18,5 liegt.
- Ein schneller krankheitsbedingter Gewichtsverlust (über 5% des Ausgangsgewichts) vorliegt.
Die Rolle der "krankheitsassoziierten Mangelernährung"
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins sprechen inzwischen von "krankheitsassoziierter Mangelernährung". Dieser Begriff umfasst Tumorerkrankungen, COPD und auch neurologische Erkrankungen wie MS. Entscheidend ist, dass die Erkrankung tatsächlich zu einer Mangelernährung führt. Die Diagnose einer Mangelernährung erfolgt anhand der sogenannten GLIM-Kriterien, die sowohl phänotypische (Erscheinungsbild) als auch ätiologische (Ursachen) Kriterien berücksichtigen.
Fazit für Menschen mit MS
Die Diagnose MS allein reicht nicht mehr aus, um einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu erhalten. Es muss eine krankheitsassoziierte Mangelernährung vorliegen.
Höhe des Mehrbedarfs
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Höhe des Mehrbedarfs. Das Jobcenter oder Sozialamt muss den tatsächlichen Mehrbedarf im Einzelfall ermitteln. Dabei orientieren sie sich häufig an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Diese Empfehlungen enthalten Richtwerte für verschiedene Krankheitsbilder, die jedoch nicht bindend sind.
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Beispiele für Richtwerte (Stand 2020):
- Krankheitsassoziierte Mangelernährung: 28,15 € (5 % der Regelbedarfsstufe 1)
- Zöliakie/Sprue: 112,60 € (20 % der Regelbedarfsstufe 1)
- Mukoviszidose: 168,90 € (30 % der Regelbedarfsstufe 1)
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beträge lediglich Richtwerte sind und der tatsächliche Mehrbedarf im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen kann.
Antragstellung und Durchsetzung
Antragstellung
Der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung muss separat beim Jobcenter oder Sozialamt beantragt werden. Dazu ist in der Regel ein spezielles Formular (Anlage MEB) erforderlich. Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beigefügt werden, das die medizinische Notwendigkeit der kostenaufwändigen Ernährung bestätigt.
Ablehnung des Antrags
Wird der Antrag abgelehnt oder ein zu geringer Mehrbedarf bewilligt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Diese Verfahren sind kostenfrei.
Beratung und Unterstützung
Betroffene können sich bei der Antragstellung und Durchsetzung ihrer Ansprüche von verschiedenen Stellen beraten und unterstützen lassen:
- Sozialamt/Jobcenter: Erteilen individuelle Auskünfte.
- Sozialberatungsstellen: Bieten unabhängige Beratung.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Stellt Empfehlungen und Informationen zur Verfügung.
- MS-Beratungsstellen: Bieten spezifische Beratung für Menschen mit Multipler Sklerose.
Weitere Aspekte
Ernährungsempfehlungen bei MS
Auch wenn eine Vollkost grundsätzlich als ausreichend angesehen wird, profitieren viele Menschen mit MS von einer bewussten und ausgewogenen Ernährung. Es gibt keine spezielle "MS-Diät", aber einige allgemeine Empfehlungen können helfen, Symptome zu lindern und das Wohlbefinden zu steigern:
- Ausgewogene Ernährung: Viel Gemüse, Obst, Vollkornprodukte, gesunde Fette und hochwertige Proteine.
- Entzündungshemmende Ernährung: Reduzierung von Zucker, verarbeiteten Lebensmitteln und gesättigten Fetten.
- Individuelle Anpassung: Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und Unverträglichkeiten.
Eine Ernährungsberatung kann helfen, die Ernährung optimal an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Der behandelnde Arzt kann eine formlose Bescheinigung ausstellen, dass eine Ernährungsberatung medizinisch notwendig ist, sodass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Mehrbedarf bei anderen Erkrankungen
Auch bei anderen Erkrankungen, die nicht explizit in den Empfehlungen des Deutschen Vereins aufgeführt sind, kann ein Anspruch auf Mehrbedarf bestehen. Entscheidend ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für eine kostenaufwändigere Ernährung besteht und dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Rückwirkende Geltendmachung
Ansprüche auf Mehrbedarf können unter Umständen auch rückwirkend geltend gemacht werden, wenn der Arzt bestätigt, dass die entsprechende Krankheit schon länger besteht.
Vermeidung von Missverständnissen
- Vollkost ist nicht gleich Vollkost: Auch wenn eine Vollkost als ausreichend angesehen wird, kann es individuelle Unterschiede in der Qualität und Zusammensetzung geben.
- Nahrungsergänzungsmittel: Die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel werden in der Regel nicht berücksichtigt, es sei denn, sie sind medizinisch notwendig und ärztlich verordnet.
- Keine "Auffangfunktion" für gesunde Ernährung: Der Mehrbedarf dient nicht dazu, eine generell gesunde Ernährungsweise zu finanzieren.
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