Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die den Alltag und die Berufsausübung erheblich einschränken kann. Betroffene leiden unter intensiven Schmerzen, Übelkeit, Lichtempfindlichkeit und Konzentrationsstörungen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aufgrund von Migräne, insbesondere im Hinblick auf Erwerbsminderung und Schwerbehinderung.
Keine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Migräneattacken?
Das Bayerische Landessozialgericht entschied am 22.11.2007 (Az. L 19 R 803/06), dass Migräneattacken allein keinen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung rechtfertigen. Das Gericht bestätigte damit einen Bescheid des Rentenversicherungsträgers, die Rente eines Versicherten nicht über den 31.10.2003 hinaus zu zahlen.
Der Fall betraf einen 1962 geborenen Bauschlosser, der bereits eine befristete Rente vom 01.05.2002 bis zum 31.10.2003 erhalten hatte. Er beantragte die Weiterzahlung der Rente mit der Begründung, unter anderem unter ständigen Schmerzen in den Armen, Schwierigkeiten beim Aufstehen, Appetitstörungen und erheblichen Kopfschmerzen zu leiden.
Der ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers kam jedoch zu dem Schluss, dass der Versicherte für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vollschichtig einsetzbar sei, weshalb der Antrag abgelehnt wurde. Auch das Sozialgericht Bayreuth bestätigte diese Entscheidung, nachdem ärztliche Sachverständige bestätigt hatten, dass der Kläger zwar an mehreren Tagen im Monat arbeitsunfähig sei, dies jedoch keine Erwerbsminderung zur Folge habe. Die Arbeitsunfähigkeitszeiten entstanden aufgrund eines schubweise verlaufenden Kopfschmerzsyndroms.
Das Landessozialgericht führte aus, dass eine volle Erwerbsminderungsrente gemäß § 43 Abs. 2 SGB VI voraussetzt, dass der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich tätig zu sein. Da der Versicherte jedoch nach den vorliegenden Unterlagen in der Lage war, mindestens sechs Stunden am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein, blieb die Berufung erfolglos.
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Das Gericht ging auch auf die vom Kläger angeführten Migräneattacken ein, die monatlich fünf bis sechs Tage Arbeitsunfähigkeit verursachten. Es zog eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3.2200 § 1247 Nr 14) heran, wonach der Arbeitsmarkt dann als verschlossen gilt, wenn häufig auftretende Fieberschübe eine Arbeitsunfähigkeit begründen. Diese Entscheidung sei jedoch auf den Fall des Klägers nicht übertragbar, da dieser lediglich wenige Tage im Monat an Migräneattacken leide. Auch ein BSG-Urteil vom 08.11.1995 (Az. 13/4 RA 93/94) besagt, dass bei Anfallsleiden der Arbeitsmarkt dann verschlossen ist, wenn die Anfälle sehr häufig auftreten und damit erhebliche Arbeitsunfähigkeitszeiten entstehen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Migräneattacken des Klägers nicht in der Intensität vorkommen, dass der Arbeitsmarkt als verschlossen angesehen werden muss. Die Richter konnten aufgrund der angegebenen Migräneattacken keine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes für ihn nachvollziehen und bestätigen.
Schwerbehinderung und vorzeitige Rente durch Migräne
Migräne kann unter Umständen eine Schwerbehinderung und damit eine vorzeitige Rente ermöglichen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Betroffene unter massiven Migräneattacken leiden, die mehrmals wöchentlich auftreten und tageweise Arbeitsunfähigkeit verursachen.
Grad der Behinderung (GdB) bei Migräne
Das Versorgungsamt stellt auf Grundlage medizinischer Befunde den Grad der Behinderung (GdB) fest. Eine "echte" Migräne liegt vor, wenn es sich um einen pulsierenden, meist halbseitigen, anfallsartigen Kopfschmerz handelt, der von Übelkeit sowie Licht- und Geräuschempfindlichkeit begleitet wird.
- GdB 30: Mit einem GdB von 30 können Betroffene bei der Bundesagentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. Dadurch erhalten sie arbeits- und sozialrechtlich die gleichen Rechte wie Menschen mit einem GdB von 50, einschließlich besonderem Kündigungsschutz und längerem Urlaubsanspruch.
- GdB 50 bis 60: In schweren Verlaufsformen kann sogar ein GdB von 50 bis 60 bewilligt werden. Dies ermöglicht neben einem Schwerbehindertenausweis und Kündigungsschutz auch eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung
- Ärztliche Behandlung: Es ist ratsam, vor der Beantragung einer Schwerbehinderung mit dem behandelnden Neurologen zu sprechen, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
- Migränetagebuch: Ein Migränetagebuch, in dem die Migräneanfälle, die Folgen, die Arbeitsunfähigkeitszeiten und weitere Begleiterscheinungen genau dokumentiert werden, ist als Vorbereitung zu einem solchen Antrag zu empfehlen.
- Neurologische Diagnose: Der Gang zum Neurologen ist sinnvoll, da dieser die Erkrankung fachlich diagnostizieren und in die gesetzlichen Kategorien einordnen kann.
- Psychische Folgen: Oft leiden Betroffene auch unter den psychischen Folgen der Migräne.
Rechtsmittel bei Ablehnung
Wird der Antrag vom Versorgungsamt abgelehnt, sollte über Rechtsmittel nachgedacht werden.
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Erwerbsminderungsrente bei dauerhafter Migräne
Dauerhafte Migräne in schweren Verlaufsformen kann auch Grund für eine Erwerbsminderungsrente sein. Dies sollte je nach Länge der Erkrankung des Betroffenen immer mit abgeprüft und gegebenenfalls nach erfolglosen Reha-Maßnahmen auch beantragt werden, vor allem dann, wenn Kranken- und/oder Arbeitslosengeld auslaufen.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Migräne
Migräne ist eine neurologische Erkrankung, die in ihrer chronischen Form zu erheblichen Beeinträchtigungen im Berufsleben führen kann. Berufsunfähigkeitsversicherungen lehnen Anträge jedoch häufig mit der Begründung ab, dass Migräne behandelbar oder die beruflichen Einschränkungen nicht schwerwiegend genug seien.
Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit
- Erhebliche Einschränkung der Berufsausübung: Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die betroffene Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang (meist unter 50 % der bisherigen Arbeitszeit) ausüben kann.
- Art der Tätigkeit: Ob Migräne zur Berufsunfähigkeit führt, hängt stark von der Art der Tätigkeit ab. Besonders betroffen sind:
- Bildschirmarbeitsplätze
- Handwerkliche und körperliche Tätigkeiten
- Berufe mit hoher Verantwortung (Ärzte, Piloten, Fahrer)
- Umfassende medizinische Unterlagen: Um eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Migräne nachzuweisen, sind umfassende medizinische Unterlagen erforderlich.
- Lückenlose Dokumentation: Da Versicherungen häufig versuchen, Anträge mit der Begründung abzulehnen, dass Migräne behandelbar sei, ist eine lückenlose Dokumentation für die Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend.
- Glaubwürdigkeit: Widersprüchliche Angaben im Antrag und in den Arztberichten können Zweifel an der Glaubwürdigkeit hervorrufen.
Vorgehensweise bei Ablehnung
- Widerspruch: Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag ablehnt, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs.
- Gerichtliche Klage: Falls die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz aller Nachweise nicht zahlt, bleibt oft nur der Weg vor Gericht.
Empfehlungen
- Frühzeitige rechtliche Beratung: Es kann sinnvoll sein, frühzeitig einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten.
- Gründliche Vorbereitung des BU-Antrags: Eine gründliche Vorbereitung des BU-Antrags, eine lückenlose Dokumentation der Krankheit und eine rechtzeitige rechtliche Beratung sind entscheidend, um Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzusetzen.
Formen der Migräne
Es gibt verschiedene Formen der Migräne, die sich in ihren Symptomen und Auslösern unterscheiden:
- Migräne mit Aura: Vor dem eigentlichen Kopfschmerz treten neurologische Symptome wie Sehstörungen, Sprachstörungen, Taubheitsgefühle oder Schwindel auf.
- Migräne ohne Aura: Kopfschmerzen und andere Symptome wie Übelkeit treten ohne Vorboten auf.
- Chronische Migräne: Kopfschmerzen treten an 15 oder mehr Tagen im Monat auf.
- Hormonelle Migräne (menstruelle Migräne): Die Migräne tritt vorwiegend durch Hormonschwankungen auf, insbesondere vor und während der Menstruation.
- Vestibuläre Migräne: Die Betroffenen leiden vor allem unter Schwindelanfällen.
- Abdominelle Migräne (Bauchmigräne): Diese Form tritt hauptsächlich bei Kindern auf und äußert sich durch Bauchschmerzen.
- Hemiplegische Migräne: Die Migräne kann mit Lähmungserscheinungen in Armen und Beinen verbunden sein.
Behinderung bei Migräne: Voraussetzungen und Vorteile
Wann lohnt es sich, einen Grad der Behinderung zu beantragen?
Wer unter einer chronischen Migräne mit häufigen und/oder schweren Anfällen leidet, kann versuchen, einen GdB zu erhalten.
Wie beantragt man einen Behinderungsgrad bei Migräne?
Den Antrag können Sie üblicherweise bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich zuschicken lassen. Darin müssen Sie neben persönlichen Angaben auch umfassende Auskunft zu Ihrer Erkrankung geben, z.B. wie lange diese schon besteht, welche Einschränkungen Sie dadurch im Alltag erfahren und bei welchen Ärzten Sie in Behandlung sind. Senden Sie am besten schon alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen mit, die Ihnen vorliegen, z. B. Untersuchungsergebnisse oder Befunde.
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Welche Unterlagen sind erforderlich?
Es sollten alle Unterlagen mitgeschickt werden, die zur Erkrankung vorliegen.
Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Migräne?
Beim Versorgungsamt werden die Anträge und Unterlagen durch den zuständigen Sachbearbeiter und medizinische Gutachter geprüft. Welcher GdB letztendlich erteilt wird, lässt sich kaum voraussagen.
Kann der Grad der Behinderung bei Migräne aberkannt werden?
Ja, der Grad der Behinderung kann aberkannt werden, wenn die Migräne schwächer wird oder ganz "geheilt" ist.
Wann bekommt man bei Migräne einen Behinderungsgrad unbefristet?
Einen unbefristeten Behinderungsgrad für Migräne gibt es aktuell nicht. Der Ausweis ist auf 5 Jahre befristet. Um den Ausweis zu verlängern muss der „Antrag auf Verlängerung“ beim Versorgungsamt angefragt werden.
Auswirkungen der Schwerbehinderung auf die Rente
Mit einem GdB ab 50 gilt man als schwerbehindert und kann 2 Jahre früher und ohne Abzüge in Rente gehen.
Mehr Rente bei Schwerbehinderung?
Nein, als Mensch mit einer Schwerbehinderung kann man unter gewissen Voraussetzungen zwar früher in Rente gehen, allerdings bekommt die Person nicht mehr Rente.
Wann kann ein Schwerbehinderter in Rente gehen?
Durch den Nachteilsausgleich den schwerbehinderte Menschen haben ist es möglich 2 Jahre früher in die Regelrente zu gehen. Abzüge müssen sie auch nicht befürchten, denn durch den Nachteilsausgleich gibt es für die zwei Jahre keine Abzüge.
Erwerbsminderungsrente mit Migräne: Voraussetzungen und Ablauf
Wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist mehr als 6 h täglich zu arbeiten, kann eine Erwerbsminderungsrente das Einkommen ersetzen oder aufstocken. Dabei werden diese beiden Formen voneinander unterschieden:
- Volle Erwerbsminderungsrente: wenn man wegen Krankheit oder Behinderung gar nicht mehr oder nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann
- Teilweise Erwerbsminderung: wenn man wegen Krankheit oder Behinderung mehr als 3 Stunden aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann
Eine Erwerbsminderungsrente wird im Normalfall nur für einen befristeten Zeitraum genehmigt. Da sich dein Gesundheitszustand jederzeit wieder bessern kann, wird regelmäßig überprüft, ob noch ein Anspruch besteht.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- Man hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
- Man war mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert (die sogenannte allgemeine Wartezeit)
- Man hat mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt (zum Beispiel im Rahmen einer versicherten Beschäftigung)
Medizinische Voraussetzungen
Man ist wegen Krankheit oder Behinderung (gdb) bei Migräne nicht mehr in der Lage zu arbeiten oder nicht mehr in der Lage mehr als 3 (voll erwerbsgemindert) oder 6 Stunden täglich (teilweise erwerbsgemindert) zu arbeiten
Zusätzlich prüft die Deutsche Rentenversicherung ob sich dein gesundheitlicher Zustand und somit deine Arbeitsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen verbessern oder sogar wiederherstellen lässt.
Ist dies nicht der Fall, wird geprüft wie viel man noch arbeiten kann um zu beurteilen ob man voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.
Ablauf der Antragsstellung
- Antragstellung: Um eine Erwerbsminderungsrente mit Migräne zu erhalten, muss man einen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
- Rentenkontenklärung: Meist wird zuerst eine Klärung des Rentenkontos durchgeführt. Dort wird man aufgefordert alle Zeiten, in denen man in die Rentenversicherung gezahlt hat, aufzulisten.
- Einladung zum Sozialmedizinischen Dienst: In über 90% der Fälle folgt irgendwann eine relativ kurzfristige Einladung zu einem ärztlichen Gutachten des sozialmedizinischen Dienstes, zu dem man persönlich erscheinen muss.
Migräne auf der Arbeit
Migräne muss nicht zwangsläufig zu einem längeren Arbeitsausfall führen, da ein geregelter Tagesablauf sowie eine gut eingestellte, individuelle Behandlung einen akuten Anfall lindern oder Migräneattacken vorbeugen können. Migräne kann jedoch die Leistungsfähigkeit einschränken und zu häufigen Kurzzeiterkrankungen führen.
Es kann günstig sein, Kollegen und Arbeitgeber offen über die Krankheit zu informieren, um einen angemessenen Umgang mit Migräneattacken zu ermöglichen. Gegen eine Kündigung wegen häufiger Ausfallzeiten aufgrund der Migräne kann eine Kündigungsschutzklage helfen.
Flackernde Bildschirme, Stress, Lärm und starke Gerüche können am Arbeitsplatz Migräne auslösen. Tritt eine Schmerzattacke auf, ist es meist nicht möglich mit voller Leistung weiter zu arbeiten. Hinzu kommt, dass es im Vorfeld zu neurologischen Ausfällen wie Wahrnehmungsstörungen kommen kann. Dies birgt je nach Tätigkeit erhebliche Risiken.